Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 116

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sich nämlich der Kollege Karlsböck erspart, jetzt einen Abänderungsantrag zu etwas einzubringen, das in der Regierungsvorlage längst drinnen steht. In der Frage der Kostendeckung steht nämlich nicht drinnen: marktüblich, sondern es steht drinnen: kostendeckende Beiträge. (Abg. Grosz: Würden Sie erklären, warum wir ausgezogen sind?)

Warum Sie ausgezogen sind, werde ich Ihnen dann schon erläutern. (Abg. Grosz: Ich weiß ja, warum ich ausgezogen bin!) Ja, ja, nur keine Panik! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Lieber Herr Grosz, wenn Sie wirklich glauben, dass dieses permanente Hineinkeppeln irgendjemanden hier aus der Ruhe, aus der Fassung bringt, dann täuschen Sie sich. Mittlerweile haben wir, glaube ich, alle gelernt, dass es am gescheitesten ist, Sie zu ignorieren, denn es ist oft nicht einmal der Mühe wert, darauf einzugehen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Dafür geben Sie mir aber sehr viel Zeit!)

Die Frage des Auszuges des BZÖ und der FPÖ aus diesen Ausschüssen war eine konzertierte Ansage in all diesen Ausschüssen an diesem Tag. Wir haben uns und auch Abgeordnete Renate Csörgits als Vorsitzende des Ausschusses hat sich bei allen dafür entschuldigt, dass es lange gedauert hat, zu lange gedauert hat, um den Abänderungsantrag zum 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz zeitgerecht der Opposition zu übermitteln.

Grund dafür war, dass wir bis zum Schluss noch mit dem Kollegen Amon verhandelt haben, und zwar genau den Punkt, der auch Ihnen zu weit geht, was mich nicht wirklich wundert, nämlich die Frage der beitragsfreien Mitversicherung von Hausgenos­sInnen.

Wir haben uns in den langen Verhandlungen mit dem Kollegen Amon wirklich gefreut, dass er zu überzeugen war für die Linie, die sein Parteivorsitzender Pröll im Perspek­tivenpapier vorgegeben hat, nämlich für den gleichen Teil der gleichgeschlechtlich Zusammenlebenden. Pröll hat mitsamt seiner Perspektivengruppe festgestellt, dass es dringend notwendig ist, die rechtlichen Anpassungen auch für diese Personengruppe zu machen.

Wir haben lange verhandelt, wir haben gut verhandelt, wir haben konstruktiv ver­handelt, und wir haben genau diesen Punkt noch hineingebracht. Und, wie gesagt: Wären Sie drinnen sitzengeblieben, wären Sie nicht ausgezogen und hätten Sie nicht Arbeitsverweigerung betrieben – man kann auch vorher lesen, Sie wissen es ganz genau (Abg. Neubauer: Das ist eine Zumutung, was Sie da machen!); nein, nein, nein! –, hätten Sie nicht Arbeitsverweigerung betrieben, dann könnte man hier sachlich diskutieren. (Abg. Neubauer: Die Vorsitzende sollte sich entschuldigen bei den Leuten!)

Wie gesagt, Sie würden sich die Blamage ersparen, einen Abänderungsantrag einzu­bringen zu etwas, was längst im Gesetz steht.

Alles in allem ist das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz ein sehr, sehr gutes Gesetz. Wir haben gute Beschlüsse gefasst, und ich hoffe, dass diese auch hier breite Zustimmung finden werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Donabauer. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.03.13

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 umfasst


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