Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 115

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Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten geht die mit der Regierungsvorlage vor­geschlagene Änderung zu weit. Die Mitversicherung hatte ursprünglich den Sinn, den nicht erwerbstätigen Elternteil, der früher in der Regel durch die Erziehung und Be­treuung der gemeinsamen Kinder in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit massiv beeinträchtigt war, aber durch seine Leistungen für die Gesamtheit der Gesellschaft viel leistete, den Genuss einer sozialrechtlichen Absicherung zukommen zu lassen.

Seit dem hat sich in unserer Gesellschaft einiges geändert. Der Anteil der kinderlosen Personen steigt stetig an, die damit einhergehenden katastrophalen Auswirkungen auf die Systeme zur Sicherung des sozialen Ausgleichs und der sozialen Sicherheit geraten dadurch zunehmend in größte Probleme. Die Finanzierung vor allem des Pensions-, und des Krankenversicherungssystems wird in den nächsten Jahren noch große Probleme bereiten.

Es ist in einer solchen Situation nicht einzusehen, dass kinderlose „Kurzzeit­beziehungen“ (10 Monate Zusammenleben) schon die gleichen Rechtsfolgen auslösen sollen wie (derzeit) Willenserklärungen durch das Eheversprechen vor dem Standes­beamten und die Betreuung gemeinsamer Kinder.

Es ist richtig, dass das Erfordernis der Eheschließung abgeschafft und auch Lebens­gemeinschaften in den Genuss der Mitversicherung kommen, allerdings nur dann, wenn auch Kinder in diesem gemeinsamen Haushalt betreut werden oder über einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren betreut wurden.

Das Faktum, dass viele Paare heute aus den verschiedensten Gründen leider auch kinderlos bleiben, kann als Begründung für die in der Regierungsvorlage vorge­schlagenen Änderungen nicht ausreichen. Da ein gesunder Erwachsener oder eine gesunde Erwachsene, der/die keine Obsorge-, Betreuungs- oder Erziehungspflichten wahrnimmt ist durch die Haushaltsführung eines Zweipersonenhaushalts in keinster Weise in einem Ausmaß in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, das eine Mitversicherung rechtfertigen würde. Wenn es jungen Müttern zugemutet wird relativ kurz nach der Geburt eines Kindes wieder in den Erwerb einzutreten, dann muss die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für kinderlose gesunde Erwachsene allemal zumutbar sein.

Überdies muss es auch weiterhin möglich sein, dass zwei Personen, die keine Familie bilden, auch über einen längeren Zeitraum in einer gemeinsamen Wohnung leben können, ohne dass dadurch ein sozialrechtlicher Anspruch ableitbar ist.

Überspitzt formuliert ist es gesellschaftspolitisch das falsche Signal, dass von der Politik einerseits alles unternommen wird um Mütter von Kleinstkindern möglichst rasch in die Erwerbstätigkeit zu drängen, und es andererseits mit dem 3. SRÄG das politische Signal für kinderlose MillionärInnenfreundInnen gibt, dass diese nach 10 monatigem gemeinsamem Haushalt kostenfrei mitversichert werden.

Überdies wird bezweifelt, ob diese Regelung einer Prüfung durch den Verfassungs­gerichtshof stand hält.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Ab­geordnete Dr. Oberhauser. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.00.04

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es hätte der FPÖ gut getan, im Ausschuss nicht populistisch auszuziehen, sondern sich mit der Materie zu beschäftigen. Dann hätte


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