Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 127

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Dazu hat vor kurzem der Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil Folgendes festgestellt: „,Die transparente und umfassende Information der Kunden ist eine der Säulen der Liberalisierung des Strommarktes. Im Interesse der Konsumentenfreundlichkeit und der Transparenz muss dem Kunden beispielsweise leicht erkennbar sein, welcher Preis für eine kWh reine Energie zu begleichen ist.

Meine geschätzten Damen und Herren, ich hoffe, dass hier das Wettbewerbs­be­schleuni­gungsgesetz für den Energiebereich, dessen Begutachtung kürzlich abge­schlossen wurde, Verbesserungen bringen wird. In diesem Kontext darf ich auch ein herzliches Dankeschön an die Bundeswettbewerbsbehörde, ihre Bediensteten und an ihren Leiter, Herrn Dr. Thanner, entbieten.

Meiner Ansicht nach, geschätzte Damen und Herren, wäre noch ein Aspekt in dieses Gesetz einzubeziehen: Steigende Energiepreise kombiniert mit höherer Arbeitslosigkeit führen dazu, dass Energie für viele Haushalte kaum mehr leistbar ist. Vor allem ein­kommenschwache Personen kämpfen häufig mit hohen Nebenkosten wie beispiels­weise Mahngebühren, Ab- und Anschaltkosten, Gebühren für Ratenzahlungspläne et cetera.

Dieser Aspekt bedürfte einer detaillierten Regelung, damit nicht gerade jene, die es sich am wenigsten leisten können, massiv finanziell belastet werden. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Hornek: ... das ist aber hauptsächlich die Gemeinde Wien!)

14.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Schatz. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.40.07

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Grüne unterstützen diesen Entschließungsantrag, der zu mehr Transparenz bei den Strom- und Gasrechnungen führen soll. Wie wir jetzt schon gehört haben, kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beschwerden, weil die KundInnen ihre Rechnungen nicht nachvollziehen konnten, weil sie einzelne Punkte überhaupt nicht verstanden haben und weil deshalb ein Vergleich der Konditionen verschiedener Anbieter einfach nicht möglich war.

Die Regierung hat, wie Abgeordneter Steier gesagt hat, diesbezügliche Maßnahmen bereits im Regierungsprogramm angekündigt und verstärkt jetzt ihre Absicht durch diesen Entschließungsantrag. Dieser wiederum wird durch einen Abänderungsantrag ergänzt, der sicher noch einmal Verbesserungen bringt.

Ich möchte auf zwei Punkte dieses Abänderungsantrages noch kurz eingehen. Konkret war es mir ein Anliegen, im Ausschuss darauf hinzuweisen, dass ein Entschließungs­antrag von Regierungsparteien an die eigene Regierung, der nicht einmal in irgend­einer Weise termisiert ist, schon etwas sehr, sehr Zahmes ist und eigentlich nicht sehr viel Sinn macht. Dieser Anregung wurde entsprochen, indem es jetzt die wirklich „scharfe“ Formulierung gibt: „möglichst noch in diesem Jahr“. Aber trotzdem ist das ein Fortschritt, und ich hoffe, dass es wirklich noch in diesem Jahr dazu kommen wird.

Das Zweite ist: Es gab eine Veränderung in Bezug auf das neue Zählerwesen, das im Antrag angesprochen ist, dieses Smart Metering. Es wird nun explizit Smart Metering an den Datenschutz gekoppelt. Das war uns sehr, sehr wichtig, denn es soll nicht dazu kommen, dass die auf diese Art und Weise gesammelten Konsumdaten gegen die Interessen der KonsumentInnen verwendet werden können.

Innerhalb dieses Antrages ist es uns Grünen natürlich ein besonderes Anliegen, dass es künftig erleichtert werden soll oder klar auf den Rechnungen erkennbar sein soll,


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