Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 126

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und unverständlich gehalten sind, dass ein einfacher Vergleich mit billigeren Anbietern und damit ein Wechsel nahezu unmöglich ist.

Deswegen haben wir auch zu Beginn dieses Jahres einen entsprechenden Antrag eingebracht „betreffend die Notwendigkeit transparenter, nachvollziehbarer und ver­gleichbarer Stromrechnungen“, und die Koalition, also SPÖ und ÖVP, hat daraufhin gleichfalls – einen Monat später – einen ähnlichen Antrag eingebracht, der dasselbe Ziel hat. Ich habe beim letzten Ausschusstermin im Konsumentenschutzausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht, der diese Inhalte des Antrages, den die beiden Koalitionsparteien eingebracht haben, ebenfalls beinhaltet.

Ich halte es für sinnvoll, wenn wir in diesem Bereich, was den Verbraucherschutz betrifft, alle gemeinsam arbeiten, und ich bin auch froh, dass wir heute zu einem Fünf-Parteien-Antrag hier im Hohen Haus kommen, der sozusagen eine Vereinfachung der Verfahren beim Wechsel von Gas- und Stromlieferanten beinhaltet, der Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei Rechnungen durch eine Stromkennzeichnung für erneuerbare, fossile und nukleare Energie beinhaltet, dass man die Verpflichtung zur getrennten Rechnungslegung in den Bereichen Netz- und Energielieferung entwickelt und damit auch eine umfassende Preisinformation ermöglicht, dass durch gezielte Informationsmaßnahmen der Netzbetreiber genauso wie der Regulierungsbehörde die Kunden in Zukunft besser über ihre Rechte informiert werden und neue Technologien beim Zählerwesen, wie zum Beispiel Smart Metering, forciert werden, um den Kunden mittels verbrauchsnaher und wiederholter Energieverbrauchsinformation das Thema Energieeffizienz leichter und anschaulicher vor Augen zu führen, und dass dieser Ärger über die Unnachvollziehbarkeit bei den Gas- und Stromrechnungen hintangestellt wird. (Beifall beim BZÖ.)

14.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Steier. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.36.36

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich Sie eingangs noch an den Infostand des Vereins für Konsumenteninformation in der Säulenhalle erinnere, wo Sie bis 15 Uhr Informationen von den Bediensteten aufnehmen können.

Geschätzte Damen und Herren! Transparente Gas- und Stromrechnungen sollen den Konsumenten künftig einen leichteren Preisvergleich und damit auch einen rascheren Anbieterwechsel ermöglichen. Das ist im Wesentlichen das Ziel dieses An­tra­ges 507/A(E), den wir heute diskutieren – und ich darf auch erwähnen, dass diese The­matik integrierender Bestandteil des Regierungsübereinkommens ist.

Konkrete Regelungen sollen den Wechsel des Gas- und Stromlieferanten verein­fachen, transparente Rechnungen sollen zu einer umfassenden Preisinformation der KonsumentInnen beitragen, eine Stromkennzeichnung soll für erneuerbare, fossile und nukleare Energien erfolgen und die Bedeutung von Energieeffizienz soll auch durch neue Technologien verdeutlicht werden.

Dem Wunsch nach verständlichen und nachvollziehbaren Rechnungen für Strom und Gas gehen jahrelange Sturmläufe von KonsumentInnen und von Konsumenten­schutz­organisationen voraus. Wie die Erfahrung zeigt, sind die bisher gesetzten Regelungen noch nicht ausreichend. Für viele Menschen ist ihre Strom- und Gasrechnung noch immer ein Buch mit sieben Siegeln. Für KonsumentInnen ist es oft schwierig, ihre Energiekosten mit Angeboten alternativer Anbieter zu vergleichen.

 


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