Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 129

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„neue Technologien im Bereich des Zählerwesens – Smart Metering – zu forcieren und konsumentenfreundlich umzusetzen, um dem Kunden mittels verbrauchsnaher und wiederholter Energieverbrauchsinformationen das Thema Energieeffizienz leichter veranschaulichen zu können, wobei der Datenschutz sicherzustellen ist;“

*****

Frau Kollegin Schatz, in diesem Antrag, den wir jetzt hier gemeinsam einbringen und bei dem wir eine gemeinsame Lösung gefunden haben – wir haben auch im Aus­schuss schon darüber gesprochen –, heißt es: „möglichst noch in diesem Jahr“. Diese Formulierung finde ich gar nicht so schlecht, denn wir befinden uns schon im Juli. Wenn wir uns im Jänner befänden, dann könnte man sagen: Da müssen wir noch 12 Monate darauf warten! Aber da wir uns im Juli befinden, haben wir nicht mehr so lange zu warten, und das ist im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten.

300 000 Konsumenten haben jetzt eine getrennte Rechnung. Es würden, wenn man davon ausgeht, dass sich ein Haushalt 200 € pro Umstieg ersparen kann, noch viel mehr Konsumentinnen und Konsumenten auf einen anderen Stromanbieter umsteigen, aber die fehlende Transparenz und auch dieser langwierige Umstiegsprozess halten die Kunden und Kundinnen davon ab. Dafür haben wir jetzt Veränderungen geschaffen. Sie können davon ausgehen, dass wir dahinter sind, dass das so rasch wie möglich umgesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dolinschek.)

14.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. Eingestellte Rede­zeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.46.52

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Ja, wir werden diesem Antrag unsere Zustimmung geben.

Die Strommarktliberalisierung, Gasmarktliberalisierung, Energiemarktliberalisierung gibt es jetzt doch schon einige Jahre, das Problem ist nur, dass viele Konsumenten daraus keinen Nutzen ziehen konnten. Es gab zwar ursprünglich schon auch gesetz­liche Bestimmungen, in denen immer wieder von Transparenz die Rede war – es gibt ja auch nicht umsonst die Energieregulierungsbehörden –, aber das war halt für die Konsumenten nie greifbar.

Es ist teilweise wirklich schwierig, eine entsprechende Rechnung genau zu verstehen. Es gibt Energieunternehmen, die die Rechnungen sehr transparent an die Kunden weitergeben, es gibt aber auch Unternehmen, die das nicht tun. Es gibt auch ein einschlägiges Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes des vergangenen Jahres, in dem sehr ausführlich und klar dargelegt wurde, wo genau die Probleme sind, ins­besondere im Zusammenhang mit irgendwelchen Durchschnittspreisen, mit einem KW-Preis, einem Cent-Preis pro Kilowattstunde. Man kennt sich als Konsument einfach nicht aus und weiß nicht, wie hoch jetzt der effektive Strompreis ist.

Die neue Regelung sollte dazu dienen, hier Transparenz zu schaffen, damit der Kunde auch kontrollieren kann, wie hoch der tatsächliche Energiepreis ist, denn nur dann, wenn er das weiß, wenn er das genau kontrollieren kann, kann er eben auch einen Vergleich anstellen und – wenn er möchte – möglichst schnell einen Wechsel durch-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite