Bezug nehmend auf die Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti, die gestern gemeint hat, dass bei einem Einbruch zum Teil auch die Opfer schuld seien, möchte ich sagen: Wahrscheinlich bin ich als Hochwasseropfer, der zweimal, 2002 und 2007, das Hochwasser im Haus gehabt hat, auch schuld daran, weil ich halt zu nahe am Wasser bin.
Aber nun zur Frage der Oppositionsbehandlung im gegenständlichen Bereich. Ich darf zunächst einmal vermerken, dass die Freiheitlichen trotz eines dicht gedrängten Programms und trotz eines – nach Meinung der Opposition – relativ kurzen Begutachtungsverfahrens, das zum Teil sehr intransparent geführt wurde, nicht verhindern wollten, dass hier heute eine Beschlussfassung stattfindet, und dass wir deswegen einem Ausschuss in einer sitzungs- und ausschussfreien Zeit zugestimmt haben, weil wir der Meinung sind, dass eine Reform notwendig ist.
In vielen Punkten ist diese Reform auch sicherlich gelungen, weshalb wir eine getrennte Abstimmung verlangt haben, da wir diesen Punkten zustimmen wollen.
Aber es gibt auch Punkte, die nicht unsere Zustimmung finden werden – man sieht ja, dass seitens der Professoren und seitens der Senate massive Kritik im Begutachtungsverfahren geübt wurde –, weil diese nicht zu unserer Zufriedenheit, aber auch nicht zur Zufriedenheit der Professoren beziehungsweise der Senate geklärt wurden.
Ein Punkt, den ich hier anführen möchte, ist die Rektorwahl. Die Einsetzung der Findungskommission, die jetzt zwischen den Vorsitzenden des Uni-Rates und des Senats funktionieren soll, ist eher ein Thema, wo man sagt: Das dient keiner Verbreiterung der Auswahl, sondern das wird in der Praxis unter Umständen sogar zu einer Einengung führen.
Die Festschreibung der Frauenquote mit einer Überlassung an den Gleichbehandlungsbeirat, falls sie nicht erreicht wird, ist ein Problem, wo man sagen muss: Es ist eigentlich einzigartig, dass in einem Wahlkörper eine Frauenquote so derartig festgeschrieben wird. Dazu meinen die Senate als auch die Professoren, dass die ganz normale Behandlung nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ausgereicht hätte, weil die Frage der Wissenschaftlichkeit nicht unbedingt von einem Gleichbehandlungsbeirat gelöst werden kann.
Auch wird gesehen, dass hinsichtlich der Finanzierung die Autonomie durchaus gefährdet wird.
Ein letztes Augenmerk möchte ich richten auf die Problematik – die nicht explizit angesprochen wurde, aber im Ausschuss sehr wohl Thema war – in Bezug auf die Frage, wie es mit der gemeinsamen Lehrerausbildung weitergehen soll.
Hier tut sich angeblich etwas auf, wo seitens der ÖVP gemeint wird, hier sei die Pädagogische Hochschule nicht Bologna-kompatibel wie bei einer Universität, sodass hier die Curricula für ein Joint study, wie hier der Arbeitsbegriff lauten dürfte, eine Schwierigkeit darstellen. Mein Ansinnen und mein Wunsch wäre hier eine gute, klare und rasche Vorgangsweise.
Zum Schluss ein „Zuckerstückerl“: Abgeordneter Graf und Kollegen haben im Jänner verlangt, dass der Nationalrat und natürlich die Bundesregierung darauf schauen mögen, dass 2 Prozent des BIP für die Wissenschaft, für die Universitäten zur Verfügung stehen. – Dieser Antrag wurde vertagt, und dann – oh Wunder! – kommt im Ausschuss selbst ein Antrag der Regierungsparteien mit eigentlich demselben Inhalt. Diesem wird dann zugestimmt, und dem Graf-Antrag nicht. – So viel zum Umgang mit der Opposition. (Beifall bei der FPÖ.)
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