Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 217

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Ich kann aus heutiger Sicht sagen, dass sich die Novelle, wie sie vorliegt, sehr deutlich vom Begutachtungsentwurf unterscheidet, und der Unterschied zwischen Begutach­tungsentwurf und Novelle ist zum allerüberwiegendsten Anteil die sozialdemokratische Handschrift in dieser Novelle. Dass Kollegin Karl heute hier steht und als Erfolg Punkt für Punkt das aufzählt, was nicht in diese Novelle hineingekommen ist, obwohl ur­sprünglich vorgesehen, kann ich durchaus als unerwarteten Erfolg unserer Überzeu­gungsarbeit während dieser Verhandlungen werten.

Die Bedenken, die zu diesem Begutachtungsentwurf geäußert wurden, haben vor allem eine mögliche Einschränkung der Autonomie der Universitäten betroffen, die Befürchtung eines größeren politischen Eingriffs und die Befürchtung, dass der bud­getäre Spielraum der Universitäten zu sehr eingeschränkt würde.

Ein Punkt, der uns über diese Punkte hinaus besonders wichtig war, der nicht oder kaum im Begutachtungsverfahren angesprochen wurde, war das Anliegen der Verbes­serung der Studienbedingungen. In all diesen Punkten konnten wir in den Verhand­lungen sehr deutlich etwas bewegen.

Stichwort Senat: Jawohl, der Senat ist das letzte verbliebene direkt gewählte Organ an den Universitäten, in dem alle Gruppierungen der Universitäten vertreten sind – alle anderen Orte der Diskussion und demokratischen Mitwirkung an den Universitäten wurden ja abgeschafft. Ursprünglich war tatsächlich vorgesehen, vor allem in einem dem Senat sehr wichtigen Bereich, nämlich der Rektorswahl, die Kompetenzen vom Senat weg zu verschieben. Hier haben wir uns – das liegt heute vor – auf ein Modell geeinigt, das ein sehr faires ist, das von den Universitäten auch entsprechend anerkannt wird, durch das es auch weiterhin nicht möglich sein wird, gegen den Willen des Senates einen Rektor oder eine Rektorin zu bestellen.

Was den budgetären Spielraum betrifft, so ist es auch bei den Gestaltungs­verein­barungen zu Veränderungen gekommen: Es werden nicht in dem Ausmaß budgetäre Mittel zurückgehalten werden können wie vorgesehen, und wir haben jetzt im Abän­derungsantrag, den wir noch im Ausschuss beschlossen haben, sichergestellt, dass diese Mittel selbstverständlich im vollen Ausmaß an die Universitäten zurückfließen müssen.

Was die Verbesserung der Studienbedingungen betrifft, so werden künftig im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten Punkte zu verhandeln sein, die bisher nicht zu verhandeln waren und die aus Sicht der Studierenden sehr wichtig sind. Es wird gehen müssen um Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Studien­ab­brecher/Studienabbrecherinnen, zur Verbesserung der Betreuungsrelation, zu ver­mehr­ten berufsbegleitenden Angeboten, zu Betreuungsangeboten für Studierende mit Kindern.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der eine Verbesserung für die Studierenden bringen soll, ist, dass es einen zusätzlichen Befreiungsgrund für die Studiengebühren gibt: Künftig sollen nämlich jene, die Studienbeihilfe beziehen, keine Studiengebühren mehr bezah­len müssen. Das ist auch eine Möglichkeit, wie wir einen Teil jener von Studienge­bühren befreien können, die jetzt bei Mehrfachstudien Studiengebühr zahlen müssen.

Wir haben es miteinander geschafft, eine sehr faire und transparente Studieneingangs­phase zu definieren, die keine Knock-out-Prüfung hat, die keine Knock-out-Phase wird und die gewährleistet, dass Studierende auch künftighin mehrere Chancen beim Ein­stieg ins Studium haben werden.

Was den Zugang zum Masterstudium betrifft, so ist dem Regierungsprogramm ent­sprechend die Möglichkeit qualitativer Zugangsbedingungen geschaffen worden, aller­dings unter der Voraussetzung, dass an der jeweiligen Universität den Studierenden


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