Verhältnis zu Rechtsvorschriften der EU:
Die Rechtsvorschriften dienen einerseits der Durchführung von internationalem Recht und stehen in Einklang mit diesbezüglichen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft. Andererseits dienen die Vorschriften der Anpassung an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes und stehen somit im Einklang mit Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft.
Begründung
zu Artikel 6 (Änderung des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002)
Probleme:
Nach 6-jähriger Anwendungszeit des Gesetzes wurde im Rahmen der Vollziehung festgestellt, dass Ergänzungen und Korrekturen im Gesetz notwendig sind. Daher wurde die Novelle als erforderlich erachtet.
Ziele:
Novellierung des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002
Inhalt/ Problemlösung:
Wildlingsgewinnung wird auch in der Kategorie „ausgewählt“ möglich
VO Ermächtigungen für Zulassungszeichen auch bei „quellengesichert“ und für bestimmte Baumarten bei Wildlingsgewinnung
Meldepflicht für Erntebeginn auf 1 Woche verkürzt
Überprüfung des Stammzertifikats auch bei quellengesichertem Vermehrungsgut und bei qualifiziertem Vermehrungsgut für Klone und Klonmischungen
Vermengung von Saatgut auch in der Kategorie „qualifiziert“ möglich
Aufbewahrungspflicht von Betriebsaufzeichnungen von 10 auf 7 Jahre gekürzt
Verfolgungsverjährungsfrist auf 2 Jahre erhöht, Geldstrafenhöhe auf 7000,- € reduziert
Alternativen:
Keine.
Auswirkungen des Regelvorhabens:
Finanzielle Auswirkungen:
Da mit der vorliegenden Gesetzesänderung kein Mehraufwand verbunden ist, da zB Kontrollbefugnisse bei der Einfuhr nunmehr entfallen, kommt es zu keinen zusätzlichen Kosten.
Wirtschaftspolitische Auswirkungen:
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich :
Keine Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sind keine zusätzlichen Informationsverpflichtungen verbunden.
Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit, konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:
Keine und das Vorhaben ist auch nicht klimarelevant.
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