Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 159

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thermischen Sanierung von Gebäuden. Als eine zentrale Konjunkturmaßnahme initi­ierte die Bundesregierung auf vielfache, langjährige Anregung hin die Aktion „Sanie­rungsscheck“ für private und betriebliche Objekte. Dabei wird gleichermaßen wirt­schafts-/beschäftigungspolitischen und umwelt-/klimapolitischen Notwendigkeiten nach­gekommen. Nicht zuletzt auf Grund der aktuellen Studien des IPCC der UNO und von Nicholas Stern sowie der gemeinsamen Klimaschutzziele der EU gewinnen Maßnah­men zur Minimierung des Energieeinsatzes und Verringerung des CO2-Ausstoßes gerade im Baubereich erhebliche Dringlichkeit. Hier kann es im Gegensatz zu anderen Bereichen zu einer klassischen Win-win-Situation kommen: Energie- und Kostenein­sparung bei gleichzeitigem Wirtschafts- und Beschäftigungsimpuls.

Zur Erreichung des Kyoto-Klimaschutzziels sind besonders Maßnahmen zur ökologi­schen Modernisierung des Wohngebäudebestands notwendig. Die vom Ministerrat be­reits im Juni 2002 beschlossene Nationale Klimastrategie hält dazu u.a. fest:

„Der weitaus größte Raumwärmebedarf fällt in Gebäuden für Wohnzwecke an (ca. 75 %). Die Treibhausgas-Reduktionspotentiale können in diesem Bereich sowohl durch ordnungspolitische Maßnahmen als auch durch zielgerichtete Anreizfinanzierun­gen (Wohnbauförderung) sowie Änderung sonstiger Rahmenbedingungen mobilisiert werden. Um das angestrebte Reduktionspotential von 1,6 Mio t CO2-Äquivalent pro Jahr durch (zusätzliche) thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen erreichen zu können, muss über einen Zeitraum von 10 Jahren die thermisch-energetische Sanie­rungsrate von (in den 90er Jahren) etwa 1 % auf zumindest 2 % des Altbestandes angehoben, und eine Verknüpfung mit energetischen Verbesserungen/Optimierungen vorgenommen werden. (....)

Als Alternative oder als Ergänzung zum förderungspolitischen Ansatz eignet sich auch der Eingriff über das Ordnungsrecht. So sind von verschärften bauordnungsrechtlichen Wärmeschutzanforderungen bei Sanierung bestimmter Gebäudeteile bzw. für Gene­ralsanierungen der Gebäudehülle längerfristig erhebliche Energieeinsparungen zu er­warten. Anreize für wärmetechnische Sanierungen im zivilrechtlichen Wohnrecht (§ 3 Abs. 2 Z 5 MRG; Ausschussfeststellung zu § 31 Abs. 1 WEG 2002) können ebenso dazu beitragen, die Sanierungsraten auf das für die Erreichung der Klimaschutzziele erforderliche Ausmaß zu erhöhen. Auch im Neubausektor wären die in der Wohnbau­förderung bestehenden Anreize im Hinblick auf Ökologie und Energieeinsparung weiter zu verstärken bzw. als allgemeine Förderungsvoraussetzung zu gestatten, und beson­dere Anreize für Niedrigstenergie- und Passivhäuser zu schaffen.“

Bereits in verschiedenen Regierungsübereinkommen fanden bzw. finden sich Bekennt­nisse zur thermischen Sanierung und Steigerung der Sanierungsraten.

Der Raumwärmebereich stellt mit einem Reduktionspotential von ca. vier Mio Tonnen CO2-Äquivalent einen wichtigen Bereich im Hinblick auf die Erreichung des österreichi­schen Klimaschutzzieles dar.

Neben ökologischen Aspekten sprechen vor allem beschäftigungs- und wirtschaftspoli­tische Argumente für eine thermische Sanierungsoffensive.

Das WIFO schätzt das Investitionsvolumen im Bereich der thermischen Sanierung
zur Erreichung des Kyoto-Ziels auf jährlich 530 Mio €. Bis 2010 wären insgesamt 5.109 Mio € notwendig, was einen Aufwand von 2.044 Mio € an öffentlichen Mitteln allein für die thermische Sanierung voraussetzt. Dies bedeutet auf Basis der derzeiti­gen Förderintensität einen zusätzlichen jährlichen Förderaufwand von 200 Mio €.

Damit könnte die Sanierungsrate von den derzeitig 0,5 % auf die notwendigen 2 % er­höht, jährlich 750.000 t CO2-Emissionen und 120 Mio € Energiekosten eingespart wer­den. Außerdem entstünden 11.400 Arbeitsplätze jährlich!

 


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