Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 172

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ausgestorben!) Wissen Sie eigentlich, wie lange wir schon hier im Hohen Haus über diese Frage diskutieren? (Abg. Gahr: Von gestern auf heute!) – Von gestern auf heu­te? Dann haben Sie in den letzten Jahren wahrscheinlich geschlafen oder waren mit irgendetwas anderem beschäftigt, jedenfalls nicht mit der wichtigen Frage, dass wir un­serem Organ – der Rechnungshof ist auch Ihr Organ; er ist ein Prüforgan von Ihnen als Abgeordnetem dieser Republik – selbstverständlich die bestmöglichen Prüfkompeten­zen geben müssen, in unserem Interesse, Herr Kollege! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass nicht erst Präsident Moser immer wieder darauf hinweist, sondern dass auch schon sein Vorgänger Fiedler immer wieder darauf hingewiesen hat, dass es da Nachholbedarf gibt. Und Sie reden jetzt von einem Schnellschuss, das ist doch wirklich merkwürdig.

Aber dann stehen Sie wenigstens dazu, ganz offen, und sagen Sie: Okay, lassen wir die Fristsetzung zu!, damit Sie möglichst rasch auch Ihre Meinung zur Kenntnis bringen können, nämlich dass Sie dagegen sind. Dann argumentieren Sie das, übernehmen Sie aber auch gegenüber der Öffentlichkeit die Verantwortung dafür, dass Sie gegen die Kontrolle der Verwendung öffentlicher Gelder, von Steuergeldern, durch den Rech­nungshof sind. Das haben Sie dann letztlich zu erklären. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es geht um nichts anderes als darum, dass wir dem Rechnungshof die Möglichkeit geben wollen, überall dort, wo öffentliche Gelder verwendet worden sind, ob das Sub­ventionen, Zuschüsse bei Bauprojekten oder Gemeindegelder sind, die Verwendung zu prüfen.

Wir wollten das auch beim Bankenrettungspaket, meine Damen und Herren. Da geht es um Milliardenbeträge, und niemand kann wirklich überprüfen, ob dieses Geld auch dort ankommt, wohin es kommen soll, etwa zu den kleinen und mittelständischen Un­ternehmungen.

Bei den Gemeinden – das ist ja, glaube ich, der Hintergrund, weil Sie viele Bürgermeis­ter haben, die sich dagegen wehren. Aber da frage ich mich: Warum denn? Wenn Sie ein rechtschaffener Bürgermeister sind – und ich gehe einmal davon aus, dass alle Bürgermeister rechtschaffen sind –, dann haben Sie doch kein Problem damit, dass der Rechnungshof diese Rechtschaffenheit auch entsprechend dokumentieren kann. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Warum sind Sie denn dann dagegen?

Es gibt Gemeinden, die sind Riesenapparate, die haben Wirtschaftsbetriebe, die haben riesige Budgets, und niemand lässt den Rechnungshof da hineinschauen! Und war­um? – Aber gerade jetzt – und das wäre sehr aktuell – bei der Wirtschaftskrise ist ja herausgekommen, was manche Gemeindevorstände – unabhängig von der Fraktion – glauben, was sie sind. (Abg. Mag. Kogler: Jawohl!) Die glauben, sie sind Anlagebera­ter, Börsengurus. Aber dann sollen sie das mit ihrem eigenen Geld machen und nicht mit dem Steuergeld ihrer Gemeindebewohner. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordne­ten von Grünen und FPÖ.)

Darum geht es, meine Damen und Herren. Du weißt ganz genau, wie viele Millionen da verzockt worden sind. Das wird dann alles unter den Teppich gekehrt. Und genau des­halb wollen wir diese Ausweitung der Prüfkompetenzen. Erzählen Sie mir dann nicht, was alles zu überprüfen ist!

Es gibt kein Steuerfindungsrecht der Gemeinden und der Länder für deren Aufgaben, sondern das sind Bundessteuern. Wir müssen für die Steuereinnahmen auch den Kopf hinhalten, daher wollen wir auch überprüft haben, wohin diese Gelder fließen und wo­für sie verwendet werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite