Wissenschaftsausschuss:
Tätigkeitsbericht des Österreichischen Wissenschaftsrates über die Jahre 2006, 2007 und 2008, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung (III-82 d.B.).
C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen mit dem Staat Israel zum Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen,
Aufnahme der Verhandlungen mit der Republik Korea zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl.Nr. 486/1987 in der Fassung BGBl. III Nr. 68/2002,
Aufnahme der Verhandlungen mit der Argentinischen Republik zum Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen,
Aufnahme der Verhandlungen mit dem Königreich Saudi Arabien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 19. März 2006 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 62/2007,
Aufnahme der Verhandlungen mit der Republik Türkei zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 28. März 2008 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen,
Aufnahme der Verhandlungen mit der Regierung der Republik Indonesien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. Juli 1986 unterzeichneten Übereinkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 454/1988,
Aufnahme der Verhandlungen mit der Regierung von Malaysia zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 20. September 1989 unterzeichneten Übereinkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 664/1990,
Aufnahme der Verhandlungen mit Australien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 8. Juli 1986 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 480/1988,
Aufnahme der Verhandlungen mit der Föderativen Republik Brasilien zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 24. Mai 1975 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 431/1976,
Aufnahme der Verhandlungen mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 13. April 2004 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 142/2004,
Aufnahme der Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 28. November 1995 unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung
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