Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 102

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12.44.29

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn eines richtigstellen und dabei auf eine Aussage oder vielmehr auf eine Frage beziehungsweise fast auf einen Vorwurf von Kollegin Moser eingehen, die gesagt hat: Wie können Sie es verantworten, dass beispielsweise Mindestrentner in Österreich 25 Prozent KESt abliefern, aber Reiche, die bei uns Geld parken, nichts zahlen? – Das möchte ich richtigstellen, weil das Unsinn ist und nicht richtig ist.

Tatsache ist, dass seit dem Jahr 2000 in Österreich die Quellensteuer für deutsche Anleger gilt. Insgesamt wurden daraus bereits 40 Millionen abgeliefert. – Das ist die Wahrheit, und ich bitte, sich daran zu orientieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte noch einmal hervorheben, warum es so wichtig ist, der Lockerung des Bankgeheimnisses, die wir heute beschließen werden, zuzustimmen, und möchte vor­weg auch sagen, dass es unterm Strich durchaus erfreulich ist, dass wir diesbezüglich immerhin eine Vier-Parteien-Einigung geschafft haben, und das auch zeigt, dass durchaus vernünftige und qualitative Arbeit in diesem Hohen Haus möglich ist. Das ist auch ein gutes Zeichen, angesichts dessen ich hoffe, dass wir in eine konstruktive Periode, in ein konstruktives neues halbes Jahr starten können.

Die Lockerung des Bankgeheimnisses ist deshalb so wichtig – und das wissen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch selbst ganz genau –, weil es durchaus auch um den guten Ruf und die internationale Reputation geht. Dieser unser guter Ruf steht wegen des Bankgeheimnisses auf dem Spiel. Es ist natürlich bedauerlich, dass Österreich seit April auf der sogenannten grauen Liste steht und wir uns in Steuerfra­gen nicht an internationale Standards halten. Es ist unbedingt notwendig, die Glaub­würdigkeit des Finanz- und des Wirtschaftsstandortes Österreich langfristig abzusi­chern, und das tun wir mit dem heutigen Beschluss.

Abgesehen davon wären auch die angekündigten Sanktionen der Europäischen Inves­titionsbank gegen Österreich ein großer Schaden für dieses Land. Man muss sich vor Augen halten, dass im Jahr 2008 beispielsweise die Summe aller Darlehen der Euro­päischen Investitionsbank an österreichische Unternehmen in etwa 1,3 Milliarden € be­tragen hat. Hier würden wir in Zukunft, wenn es um internationale Projekte geht, wahr­scheinlich durch die Finger schauen.

Drittens, meine geschätzten Damen und Herren, geht es natürlich auch um Kooperatio­nen mit unseren internationalen Partnern, die auf dem Spiel stehen. Auch hier gebe ich zu bedenken, dass die Hälfte dessen, was Österreich verdient, vom Export kommt. In­sofern wäre es völliger Unsinn, wenn wir uns im internationalen Sektor völlig isolieren.

Das Amtshilfe-Durchführungsgesetz führt zu einem besseren Informationsaustausch mit ausländischen Behörden, was die Offenlegung von Bankkonten von Ausländern in Österreich betrifft, und dieses entschiedene Vorgehen gegen Steuersünder ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz.

Was ich abschließend auch noch sagen möchte: Für österreichische Staatsbürger – und das ist ein wichtiger Punkt – bleibt natürlich die aktuelle Rechtslage aufrecht. Das ist nichts anderes, meine sehr geehrten Damen und Herren, als das, was unser Fi­nanzminister Josef Pröll bereits im Mai dieses Jahres versprochen hat. Man sieht, dass er sein Wort auch hält. Insofern bitte ich Sie: Bekennen Sie sich auch zu einer Klar­stellung, bekennen Sie sich zu den internationalen Standards, und setzen wir die OECD-Richtlinien hier in Österreich auch um! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Lapp.)

12.48

 


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