Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 128

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mal eine gemeinsame europäische Position. Dass der Finanzminister einen Beschluss des Nationalrates und – wie wir heute gehört haben – bereits zwei unterzeichnete und zehn paraphierte Abkommen dorthin mitbringen kann, ist ein ganz wichtiger Punkt, da­mit er unser aller Interesse vertreten kann. Genau dieses Verhandlungsmandat haben wir damit gestärkt.

Mit dem heutigen Beschluss des Ministerrates zur Finanztransaktionssteuer ist auch klar, was einer der „main points“ dort sein wird. In diesem Sinne ist das Hohe Haus sei­ner Verantwortung gerecht geworden.

Ich möchte in dieser Frage ausdrücklich die konstruktive Zusammenarbeit mit Teilen der Opposition loben, in dem Fall mit dem BZÖ und den Grünen, und in keiner Form mit der FPÖ. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 323 der Beilagen.

Darüber ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. § 2 Abs. 3 und § 3 des Amtshilfe-Durchführungsgesetzes bedür­fen gemäß § 38 Abs. 5 Bankwesengesetz der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.

Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich nehme nun die namentliche Abstimmung vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die sich für die Annahme des Gesetzentwurfes in 323 d.B. aussprechen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimm­zettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Hagenhofer, mit dem Namens­aufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Franz wird sie später dabei ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Hagenhofer und Franz werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Danke. Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführerinnen die Stimmenauszählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

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