Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 89

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.10.34

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! In diesem Antrag beschäftigen wir uns mit der Neuordnung und Effizienz der Gebarungsprüfung bei den Gemeinden. Das ist im Gegensatz dazu, wie das manche Gemeindebundvertreter formuliert haben, kein Anschlag auf die kommunale Selbstver­waltung, sondern wir setzen uns hier in diesem Haus selbst das Ziel, innerhalb von sechs Monaten ein Prüfkonzept zu erarbeiten, das beinhaltet, wie in den unterschiedli­chen Ebenen auch Gemeinden überprüft werden können.

Es gibt nämlich viele Prüfebenen, und unserer Meinung nach kann ein gut abgestimm­ter Mix ein effizientes Instrument sein, das für die Gemeinden auch die Möglichkeit der Beratung ergeben könnte. Es gibt bereits mehrere Prüfinstanzen bei den Gemeinden: die Prüfausschüsse, das Kontrollamt, die interne Revision, die Gemeindeabteilungen der Länder, die Landesrechnungshöfe, das Finanzamt, die Sozialversicherung und dann auch noch die Bezirkshauptmannschaften.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hier im Hohen Haus formulieren ja immer wieder sehr markant, dass es nicht noch eine zusätzliche Ebene der Prüfung geben könne, weil es ja schon sehr viele Ebenen gibt, sondern dass eine effiziente Gestaltung dieser Prüfungsmöglichkeiten wichtig ist.

Es gibt Beispiele für Gemeinden, bei denen die Finanzgebarung so überbordend ist, dass sie die Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr wahrnehmen kön­nen. Diese Gemeinden sind bekannt – eine Illustrierte in unserem Land hat ja eine Lis­te veröffentlicht. Es geht also nicht um eine Prüfung nur der Prüfung willen, als Selbst­zweck, sondern es ist wichtig, ein Instrument zu finden, um Beispielwirkung hervorru­fen zu können, damit eine Gemeinde von der anderen Gemeinde lernen kann, wie die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gut organisiert werden können.

Unserer Meinung nach darf keine Grenze an den Einwohnerinnen- und Einwohner­zahlen oder an den Budgetzahlen festgemacht werden. Für uns ist es wichtig, dass alle Gemeinden einmal beziehungsweise überhaupt geprüft werden können. Da ich schon den Aufschrei höre, der da kommt: Dann ist der Rechnungshof oder eine sonstige In­stanz jedes Jahr in jeder Gemeinde in Österreich!, möchte ich sagen: Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, diese Angst braucht man nicht zu haben, denn es ist so, dass es hier um punktuelle Prüfungen geht. Es gibt auch den Vorschlag, zu verschie­denen Themenbereichen Querschnittsprüfungen zu machen, eben eine abgestufte Möglichkeit der Prüfungen einzuführen.

In der politischen Konstruktion unseres Staates muss es auch so sein, dass das als Unterstützung für die Gemeinden erlebt wird, denn es ist so – wie auch immer wieder in diesem Haus formuliert wird –, dass die Gemeinden vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger sehr viele Servicemaßnahmen und sehr viele wichtige Infrastrukturmaßnahmen anbieten. Diese Kraft und Stärke des österreichischen Gesamtstaates gilt es zu erhal­ten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns heute auch schon mehrmals mit dem oberösterreichischen Wahlkampf beschäftigt, und da möchte ich Ihnen eine Initiative der SPÖ-Frauen Oberösterreich vorstellen, die sich das Ziel gesetzt haben, in Oberösterreich 1 200 Frauen in Oberösterreichs Gemeindepolitik hineinzubringen. (Die Rednerin hält einen Folder in die Höhe. – Abg. Scheibner: Das ist aber nicht notwen-


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