Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Widmann, Ing. Lugar, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strompreise senken – Umwelttechnologie und erneuerbare Energien fördern
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 23.09.2009 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 686/A der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird (272 d.B.)
Ökostrom-Körberlgeld für Energieversorger
Das derzeitige System der Finanzierung des Ökostroms basiert zum einen auf einer direkt beim Konsumenten eingehobenen Zählpunktpauschale und zum anderen auf Verrechnungspreisen, die zunächst von den Stromlieferanten bezahlt und dann aber den Stromkonsumenten weiterverrechnet werden.
Die Art der Weiterverrechnung der Aufwendungen für die Verrechnungspreise ist jedoch gesetzlich nicht im Detail geregelt.
Die Weiterverrechnung der Mehraufwendungen führte in den vergangenen Jahren dazu, dass die Stromlieferanten – insbesondere die Landesenergieversorgungsunternehmen aber auch andere – aus diesem Titel Mehreinnahmen zulasten der Stromkonsumenten lukrierten.
Nach Berechnungen der e-control erfolgt eine durchschnittlich um etwa 0,14 Cent/kWh überhöhte Weiterverrechnung der Ökostrom-Verrechnungspreiskosten, was in Zahlen ausgedrückt bedeutet, dass die Stromlieferanten um nicht weniger als 77 Mio Euro pro Jahr mehr bei den Endkunden in Rechnung stellen als es entsprechend den tatsächlichen Aufwendungen gerechtfertigt wäre.
Dies bedeutet, dass allein jeder Privathaushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr die Energieversorger mit sechs bis zu acht Euro jährlich „subventioniert“. Somit liefert der Stromkonsument – ohne sein Wissen – bis zu 24 % seines für Ökostrom zu leistenden Gesamtaufwandes in der Höhe von rund 34 Euro jährlich an die Energieversorger ab, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.
Gewerbetriebe werden sogar mit rund 150 Euro jährlich ungerechtfertigt unter dem Deckmäntelchen „Ökostrom“ belastet.
Das Abstellen dieser Vorgangsweise ist daher ein Gebot der Stunde und sollte man sich für den Fall einer weiteren ungerechtfertigten Verrechnung von nicht tatsächlich entstandenem Aufwand auch entsprechende Sanktionsmechanismen überlegen. Eine mögliche Maßnahme in diesem Zusammenhang wäre die Schaffung einer sogenannten „Robin-hood Steuer“, wie sie in einigen Ländern bereits eingeführt wurde, um ungerechtfertigte Gewinne abzuschöpfen.
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist es daher im Sinne einer transparenten und den tatsächlichen Kosten entsprechenden Verrechnung der vom Stromverbraucher zu tragenden Ökostromaufwendungen dringend erforderlich, diesen Missstand durch entsprechende legistische Maßnahmen umgehend abzustellen.
Keine Weitergabe von Strompreissenkungen an die Verbraucher
Ein weiteres Problem, unter dem die Stromkonsumenten zu leiden haben, liegt in der Tatsache der Nichtweitergabe von Strompreissenkungen durch die Energieversorger.
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