Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 104

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„Die Strompreise für KMU sollten deutlich niedriger sein als das, was wir derzeit ha­ben,“ waren die klaren und unmissverständlichen Worte des Chefs der e-controll GmbH Walter Boltz in einer entsprechenden Stellungnahme vom 15. Juni 2009 (OTS191/15.06.2009) und er führt weiter aus, dass es vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen mas­sive Benachteiligungen gebe. Das betrifft insbesondere die mangelnde Transparenz der Tarife ebenso wie die derzeitige asymmetrische Gestaltung der Preisgleitklauseln.

In dieselbe Kerbe schlägt der Präsident der Wirtschaftskammer Österreichs, wenn er in diesem Zusammenhang feststellt, dass zwar die Großhandelspreise massiv gesunken sind – und zwar von 116 Euro/MWh im Juli des Vorjahres auf 68 Euro/MWh im Juli 2009 – jedoch die KMU davon kaum etwas spüren.

Im Gegenteil. Die Arbeiterkammer kritisiert in einer Aussendung die unerfreuliche Tat­sache, dass die Strompreise nicht nur nicht gesunken sondern im vergangenen Jahr sogar um fünf Prozent gestiegen sind und fordert daher die Energieversorger auf, die sinkenden Preise auch an die Konsumenten weiterzugeben.

Auch hier sind staatliche Maßnahmen erforderlich, um – notfalls durch eine Robin Hoodsondersteuer – marktkonforme Preise zu erreichen.

Anbieterwechsel dauert zu lange

Die Bundesregierung hat seit Monaten einen Gesetzesentwurf betreffend ein „Wettbe­werbsbeschleunigungsgesetz“ in der Schublade, in dem den EVUs eine Frist von max. drei Wochen zur Abwicklung eines Anbieterwechsels gesetzt würde. Obwohl ein Anbie­terwechsel den Stromkunden Einsparungen ermöglichen würde, wagt es die Bundesre­gierung bis dato nicht, dieses Gesetz auch zu beschließen.

Trotz der bestehenden Einsparungspotentiale und Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Ökostromfinanzierung im Bereich der Strompreise beschließen SPÖ, ÖVP und FPÖ nun eine Ökostromnovelle, die einerseits beim Konsumenten Mehrkosten verur­sacht und andererseits aber nicht die zu erwartende Wirkung erzielt.

Ökostromgesetz verfehlt Wirkung!

So ist den Erläuterungen zur Ökostromgesetzesnovelle 2008, die nunmehr „wieder be­schlossen“ werden soll, folgendes wörtlich zu entnehmen.

„Die Förderung von Ökostrom reicht - unabhängig von den dafür aufgewendeten För­dermitteln - zur Erreichung von Klimaschutz- und Ökostrom-Quotenzielen nicht aus.“

Daher sind zunächst die dargelegten Einsparungspotentiale umgehend zu realisieren, womit ohne zusätzliche Belastungen für die Stromkunden mehr Mittel für Investitionen im Bereich alternative Energieträger zur Verfügung stünden und nachstehende Forde­rungen umgesetzt werden könnten:

Energieautarkie als Zielbestimmung

Im Vordergrund einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Energie- und Umweltpolitik muss die Zielsetzung der Erreichung von Energieautarkie auf allen Ebenen stehen. Es ist daher ein Gebot der Stunde, dass die Bundesregierung Energieautarkie als grund­legende Zielbestimmung in der österreichischen Energiepolitik verankert. Ziel muss es letztlich sein, völlige Energieunabhängigkeit für jede Gemeinde und damit alle privaten Haushalte, Gewerbebetriebe etc. zu erreichen. Als weit über die Landesgrenzen hinaus bekanntes Vorzeigeprojekt ist in diesem Zusammenhang die burgenländische Stadtgemeinde Güssing zu erwähnen, der es gelungen ist, in nur zehn Jahren die völli­ge energetische Unabhängigkeit bei Strom, Wärme und Kraftstoffen von allen Energie­versorgern sicherzustellen. Das energieautarke Güssing konnte damit neben der Schaffung von hunderten zusätzlichen Arbeitsplätzen die gesamte Wertschöpfung in der Region halten. Darüber hinaus gelang Güssing nicht nur die 100 %ige Energiever-


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