Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 105

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sorgung ihrer Einwohner durch Biomasse, Biodiesel und Solarenergie, sondern es wur­de mittlerweile sogar zum Energieexporteur.

Förderung von Zukunftstechnologien

Die Förderung neuer Technologien, wie beispielsweise Photovoltaik, ist trotz derzeit noch hoher dafür erforderlicher Mittel zu forcieren. Dabei ist insbesondere ein Augen­merk auf die Forschung und Entwicklung zu legen, um so ein Heranführen dieser Ener­gie an die Marktreife zu begünstigen.

Inlandswertschöpfung als Voraussetzung für Förderungen

Ein maßgebliches bzw. mitentscheidendes Kriterium für die Zuerkennung von Förder­mitteln muss der Nachweis sein, dass vom jeweiligen Projekt ein bestimmtes Maß an inländischer Wertschöpfung ausgeht.

Evaluierung des Förderwesens im Bereich der Energie- und Umweltförderung

Das Förderwesen im Bereich der erneuerbaren Energie ist in vielen Bereichen geprägt durch eine Zersplitterung auf alle Ebenen der Gebietskörperschaften, und es werden bei der Festlegung der Förderkriterien bzw. der Zuerkennung von Fördermitteln immer wieder Einzelinteressen von Gebietskörperschaften über die tatsächlichen von einem Projekt ausgehenden positiven ökologischen und ökonomischen Effekte gestellt. So kann und darf es nicht sein, dass beispielsweise die Förderwürdigkeit eines Projektes vom Hauptwohnsitz des Förderwerbers abhängt.

Aus den genannten Gründen und nicht zuletzt im Interesse der Entlastung der Strom­konsumenten aber auch im Sinne der Sicherstellung von Transparenz und Kosten­wahrheit im Bereich der Ökostromfinanzierung stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, umgehend, längstens jedoch bis 1. November 2009, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, der geeignet ist, künftig eine überhöhte und nicht den tatsächlichen Aufwen­dungen entsprechende Weiterverrechnung der Ökostrom-Verrechnungspreiskosten durch die Stromlieferanten zu verhindern.

Darüber hinaus wird der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend ersucht, im Rahmen seiner Möglichkeiten entsprechende Maßnahmen zu setzen bzw. auf die hei­mischen Energieversorgungsunternehmen entsprechend einzuwirken, dass gesunkene Großhandelspreise im Sinne einer Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten und insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen auch umgehend an die End­verbraucher weitergegeben werden.

Des Weiteren wird der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Beschleuni­gung des Anbieterwechsels gewährleistet.

In weiterer Folge wird die Bundesregierung ersucht, im Sinne der Erreichung vollstän­diger Energieautarkie in Österreich durch die Förderung von Investitionen im Bereich der Umwelttechnologie und die Forcierung erneuerbarer Energieträger nachstehende Maßnahmen umzusetzen:

Das Prinzip der vollständigen Energieautarkie ist als grundlegende Zielbestimmung in der österreichischen Energie- und Umweltpolitik zu verankern.

 


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