Für Zukunftstechnologien im Bereich der erneuerbaren Energieträger, wie Solarthermie, Windenergie, Photovoltaik aber auch Kleinwasserkraft sind zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
Ein Schwerpunkt bei der Förderung der Photovoltaik ist auf den Bereich der Forschung und Entwicklung zu legen, um so auch im Interesse der Entlastung der Stromkonsumenten ein rascheres Heranführen dieser Energie an die Marktreife zu begünstigen.
Für den Bereich der thermischen Sanierung ist eine staatliche Förderung über zinsfreie Kreditmodelle zu schaffen, womit gerade im Bereich der Sanierung von Einfamilienhäusern nach der durchgeführten Sanierungsmaßnahme die anfallenden Energiekosten erheblich sinken würden.
Ein maßgebliches bzw. mit entscheidendes Kriterium für die Zuerkennung von Fördermitteln muss der Nachweis sein, dass vom jeweiligen Projekt ein bestimmtes Maß an inländischer Wertschöpfung ausgeht.
Das derzeit in vielen Bereichen der Energie- und Umweltförderung auf alle Ebenen der Gebietskörperschaften zersplitterte Förderwesen ist umgehend hinsichtlich allfälliger Doppelgleisigkeiten, Effizienz, Treffsicherheit und hinsichtlich der jeweils zugrunde liegenden Förderkriterien nach deren Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit zu evaluieren und dem Nationalrat bis längstens 1. Jänner 2010 ein entsprechender Ergebnisbericht vorzulegen.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über Punkt 5 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Steuererhöhungen statt zukunftsweisender Gesundheitsreform“ (3072/J)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 3072/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Im Regierungsprogramm der SPÖVP Retrokoalition findet sich zum Thema einer „zukunftsweisenden Gesundheitsreform“ – angesichts der bereits zum Abschluss der Regierungsverhandlungen im Herbst 2008 dramatischen Lage der Krankenkassen mit einer Finanzierungslücke in Höhe von 500 Millionen Euro – lediglich folgende (milde) Vorgabe:
„Die Bundesregierung bekennt sich zum schrittweisen Abbau des negativen Reinvermögens der Krankenversicherungsträger und knüpft diese an eine erbrachte oder fix vereinbarte, nachvollziehbare Dämpfung der Ausgabendynamik und neue Verteilungsmodelle unter stärkerer Berücksichtigung von Strukturfragen.“
Des weiteren wird eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik und das Heben aller Effizienzpotentiale im Gesundheitswesen angestrebt. Diese werden vom Rechnungshof mit immerhin 3 Milliarden Euro beziffert.
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