2) Verbrauchsabhängige Finanzierungsgrundlage bei fairer und transparenter Kostenverteilung zwischen allen Stromverbrauchern;
3) Kostenbegrenzung für energieintensive Unternehmen mit regelmäßig wiederkehrendem Monitoring der Effizienz dieser Maßnahme. Die Kostenbegrenzung für energieintensive Betriebe innerhalb dieses Konzepts soll gleichwertige Rahmenbedingungen bieten wie § 22c in der Fassung der 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008 bzw. Kostenbegrenzungen in anderen EU-Staaten.
4) Transparente Endverbraucherrechnungen mit Ausweispflicht für Ökostromaufwendungen.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 272 der Beilagen.
Dazu haben die Abgeordneten Dr. Bartenstein, Katzian, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag eingebracht.
Da nur dieser eine Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrages abstimmen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 72 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrages der Abgeordneten Dr. Bartenstein, Katzian, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strompreise senken – Umwelttechnologie und erneuerbare Energien fördern.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
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