Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (fortsetzend): Ich wiederhole den Punkt 3:
„3) Kostenbegrenzung für energieintensive Unternehmen mit regelmäßig wiederkehrendem Monitoring der Effizienz dieser Maßnahme. Die Kostenbegrenzung für energieintensive Betriebe innerhalb dieses Konzepts soll gleichwertige Rahmenbedingungen bieten wie § 22c in der Fassung der 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008 beziehungsweise Kostenbegrenzungen in anderen EU-Staaten.“
(Beifall bei der ÖVP.)
20.18
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Novellierungsentwurfs des Ökostromgesetzes bis September 2010
eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag 686/A der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes 272 d.B.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 22.7.2009 zum Ökostromgesetz ist Anlass für eine Novellierung, die den Erwägungen der Kommission Rechnung trägt und den Aufbringungsmechanismus zur Förderung von Ökostrom neu gestaltet.
Ziel einer solchen Novelle ist die Schaffung einer transparenten, am Stromverbrauch anknüpfenden Finanzierungsgrundlage für die Förderung von Ökostrom, die die notwendige Kostenbegrenzung für energieintensive Betriebe nach dem Vorbild des § 22c in der Fassung der 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008 gewährleistet sowie eine faire Kostenaufteilung zwischen allen Stromverbrauchern garantiert.
Unter der Federführung des BMWFJ ist daher eine Arbeitsgruppe einzurichten, in welcher Vorschläge ausgearbeitet werden, wie der Aufbringungsmechanismus unter Berücksichtigung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben neu gestaltet und sowohl für die Investoren- als auch die Zahlerseite Rechtssicherheit garantiert werden kann. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe sind bis Mai 2010 einem allgemeinen Begutachtungsverfahren zu unterziehen.
Zur Verbesserung der Markttransparenz ist festzulegen, dass die Stromhändler auf den Endverbraucherrechnungen ihre Ökostromaufwendungen auszuweisen haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat bis September 2010 einen Novellierungsentwurf zur Finanzierung der Förderung erneuerbaren Stroms unter Berücksichtigung folgender Punkte vorzulegen:
1) Neugestaltung des Aufbringungsmechanismus unter Berücksichtigung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben
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