ÖVP (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP) und wünsche unseren Freunden aus Oberösterreich von dieser Stelle aus viel Erfolg. Aber etwas Wahlglück – natürlich nicht auf unsere Kosten – möchte ich auch Ihrem grünen Parteikollegen Anschober wünschen, der aber wahrscheinlich von der Njet-Politik der Grünen auf Bundesebene mit nach unten gerissen werden wird. Das würde ich ein wenig bedauern, denn Rudi Anschober hätte sich eine Bestätigung seines Kurses des konstruktiven Miteinanders verdient. Anschober ist im Gegensatz zu Ihnen hier von den Grünen bereit, Verantwortung zu übernehmen. (Zwischenruf bei den Grünen.) Anschober ist gewillt, eine stabile und handlungsfähige Regierung mit zu bilden sowie Kompromisse einzugehen.
Sie von den Grünen hier im Hause aber sind mit Ihren Justamentstandpunkten meilenweit von einer Regierungsbeteiligung entfernt und damit auch von einer konstruktiven und verantwortungsvollen Mitarbeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei aller berechtigten Freude über die Ökostromgesetz-Novelle möchte ich aber auch nicht verhehlen, dass sich die Industrie eine Begrenzung der Kosten für energieintensive Unternehmen gewünscht, ja erwartet hätte – dieser Umstand ist ja heute auch schon einige Male angesprochen worden –, denn durch die Nichtdeckelung entsteht für die betroffenen Betriebe ein Wettbewerbsnachteil, der so rasch wie möglich beseitigt gehört. Die neue De-minimis-Regelung hilft hier zwar, aber eben nur begrenzt. Unternehmen in der Papier-, Stahl-, Chemie- und Zementbranche sind besonders betroffen und damit Tausende Arbeitsplätze in diesen Betrieben.
Ich bin aber optimistisch, dass wir bereits bis Mitte nächsten Jahres ein neues Modell zum Aufbringungsmechanismus erarbeiten können und dieser Wettbewerbsnachteil im Sinne der Sicherung der Arbeitsplätze beseitigt werden kann. Dazu darf ich nun folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Novellierungsentwurfs des Ökostromgesetzes bis September 2010
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat bis September 2010 einen Novellierungsentwurf zur Finanzierung der Förderung erneuerbaren Stroms unter Berücksichtigung folgender Punkte vorzulegen:
1) Neugestaltung des Aufbringungsmechanismus unter Berücksichtigung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben;
2) Verbrauchsabhängige Finanzierungsgrundlage bei fairer und transparenter Kostenverteilung zwischen allen Stromverbrauchern;
3) Kostenbegrenzung für energieintensive Unternehmen mit regelmäßig wiederkehrendem Monitoring der Effizienz dieser Maßnahme. (...)
4) Transparente Endverbraucherrechnungen mit Ausweispflicht für Ökostromaufwendungen.“
*****
Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Lettenbichler, Sie müssen den Punkt 3 zur Gänze vorlesen, Sie haben nur den ersten Satz vorgelesen. – Bitte.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite