Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 213

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ÖVP (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP) und wünsche unseren Freunden aus Oberös­terreich von dieser Stelle aus viel Erfolg. Aber etwas Wahlglück – natürlich nicht auf unsere Kosten – möchte ich auch Ihrem grünen Parteikollegen Anschober wünschen, der aber wahrscheinlich von der Njet-Politik der Grünen auf Bundesebene mit nach un­ten gerissen werden wird. Das würde ich ein wenig bedauern, denn Rudi Anschober hätte sich eine Bestätigung seines Kurses des konstruktiven Miteinanders verdient. An­schober ist im Gegensatz zu Ihnen hier von den Grünen bereit, Verantwortung zu über­nehmen. (Zwischenruf bei den Grünen.) Anschober ist gewillt, eine stabile und hand­lungsfähige Regierung mit zu bilden sowie Kompromisse einzugehen.

Sie von den Grünen hier im Hause aber sind mit Ihren Justamentstandpunkten meilen­weit von einer Regierungsbeteiligung entfernt und damit auch von einer konstruktiven und verantwortungsvollen Mitarbeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei aller berechtigten Freude über die Öko­stromgesetz-Novelle möchte ich aber auch nicht verhehlen, dass sich die Industrie eine Begrenzung der Kosten für energieintensive Unternehmen gewünscht, ja erwartet hät­te – dieser Umstand ist ja heute auch schon einige Male angesprochen worden –, denn durch die Nichtdeckelung entsteht für die betroffenen Betriebe ein Wettbewerbsnach­teil, der so rasch wie möglich beseitigt gehört. Die neue De-minimis-Regelung hilft hier zwar, aber eben nur begrenzt. Unternehmen in der Papier-, Stahl-, Chemie- und Ze­mentbranche sind besonders betroffen und damit Tausende Arbeitsplätze in diesen Betrieben.

Ich bin aber optimistisch, dass wir bereits bis Mitte nächsten Jahres ein neues Modell zum Aufbringungsmechanismus erarbeiten können und dieser Wettbewerbsnachteil im Sinne der Sicherung der Arbeitsplätze beseitigt werden kann. Dazu darf ich nun folgen­den Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage eines Novellierungsentwurfs des Ökostromgesetzes bis Septem­ber 2010

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Natio­nalrat bis September 2010 einen Novellierungsentwurf zur Finanzierung der Förderung erneuerbaren Stroms unter Berücksichtigung folgender Punkte vorzulegen:

1) Neugestaltung des Aufbringungsmechanismus unter Berücksichtigung der gemein­schaftsrechtlichen Vorgaben;

2) Verbrauchsabhängige Finanzierungsgrundlage bei fairer und transparenter Kosten­verteilung zwischen allen Stromverbrauchern;

3) Kostenbegrenzung für energieintensive Unternehmen mit regelmäßig wiederkehren­dem Monitoring der Effizienz dieser Maßnahme. (...)

4) Transparente Endverbraucherrechnungen mit Ausweispflicht für Ökostromaufwen­dungen.“

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Lettenbichler, Sie müssen den Punkt 3 zur Gänze vorlesen, Sie haben nur den ersten Satz vorgelesen. – Bitte.

 


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