Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 223

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ÖVP), nur um hier bei diesem Thema punkten zu können (Zwischenruf bei der ÖVP) – erster Klasse von der Aufmachung her, habe ich gemeint, nämlich wie pompös er ver­sucht hat, das der Bevölkerung zu vermitteln.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde schon angesprochen, eine Maßnah­me, die auf Schiene ist. Auch die Gespräche mit Kärnten, glaube ich, werden ... (Abg. Petzner: Noch nicht abgeschlossen! Da gibt es schon noch haarige Punkte!) Sie sind noch nicht abgeschlossen, aber sie werden wahrscheinlich zu einem guten Ende kom­men: zwölf Mal ausbezahlt in etwa der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes, um den sozial und finanziell Schwächeren zu helfen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Darum geht es bei dieser Maßnahme.

Auf die außerordentliche Erhöhung der Mindestpension werden wir auch in Zukunft achten müssen, und die Einführung des Mindestlohns von 1000 € auf KV-Ebene unter­stützt die Betroffenen ebenfalls.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Kollegen Klikovits und Höllerer werden noch auf die Pflege und auf die restlichen Punkte dieses Berichtes eingehen. Ein The­ma möchte ich abschließend noch erwähnen, das mir seit 20 Jahren sehr am Herzen liegt: Das ist die Freiwilligenpolitik. Du hast sie gerade angesprochen, Kollege Dolin­schek.

Es stimmt, wir haben einen sehr hohen Anteil an Menschen in der österreichischen Be­völkerung, die sich bei den verschiedensten Vereinen, Körperschaften und Organisa­tionen freiwillig engagieren. 44 Prozent der Gesamtbevölkerung sind in diesem Bereich tätig. Es ist sowohl volkswirtschaftlich als auch gesellschaftspolitisch enorm wichtig, dass wir einen so hohen Prozentsatz an Freiwilligen haben, aber als Mitarbeiter des Roten Kreuzes weiß ich auch, dass der Prozentsatz hier nicht mehr steigerbar ist. Das heißt, wir gelangen hier an die Grenzen.

Wir sind in diesem Bereich sehr gut in Österreich, was sehr wichtig ist, weil es auch zu einer funktionierenden Bürgergesellschaft beiträgt, wenn es einen hohen Anteil im Eh­renamt und in der Freiwilligkeit gibt. Im Übrigen findet aber auch die Jugend hier eine sehr sinnvolle Tätigkeit.

Ich möchte nun noch zwei Punkte ansprechen, die man in Zukunft mit betrachten soll­te. Das eine ist – du hast es angesprochen, Kollege Dolinschek – die sozialrechtliche Absicherung im Gesetz. Wir haben das jahrelang im Freiwilligenrat diskutiert, auch un­ter der Führung deiner Minister, und wir sind immer wieder zu dem Entschluss gekom­men, dass es nicht sinnvoll ist, wenn man einem Mitarbeiter, einem freiwilligen Mitar­beiter das als Rucksack mitgibt, wenn er sich in der Privatwirtschaft für einen Posten bewirbt. Das kann nämlich nachteilig sein, wenn der Betreffende zu einem Einsatz muss, wenn der Piepser losgeht und dergleichen. Da könnte ein Firmenchef sagen, das ist nicht in Ordnung.

Deshalb, glaube ich, sollten wir einen anderen Zugang finden als ersten Schritt, näm­lich im öffentlichen Bereich. Viele Bürgermeister machen das ja: Sie bevorzugen bei Einstellungen bei gleicher Qualifikation einen Feuerwehrler, einen Rot-Kreuzler, in wel­chen Organisationen auch immer sie tätig sind, weil sie sich freiwillig in den Dienst der Mitmenschen und der Bevölkerung stellen. Das, glaube ich, wäre ein Zugang, den man einmal überdenken sollte – nicht nur auf Gemeindeebene, sondern auch auf der Ebene der Länder und auch auf der Ebene des Bundes.

Der zweite Punkt in diesem Bereich, den ich ansprechen möchte: Herr Bundesminister, Sie haben ja dankenswerterweise im Ministerrat vorgeschlagen, die Sonderrichtlinie beim Freiwilligen Sozialen Jahr zu verlängern. Das ist wichtig. Aber das Freiwillige So­ziale Jahr ist eine wichtige Einrichtung für unsere Jugend und für unsere Freiwilligenar­beit in Österreich, und ich ersuche, Herr Minister, dass wir uns in Zukunft damit ausein­andersetzen, dies auch in einen gesetzlichen Rahmen zu bringen.

 


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