Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 226

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um die geltenden, aus dem Jahr 1988 stammenden Jahresfreibeträge betreffend außerge­wöhnliche Belastungen auf Grund von Behinderung anzupassen. Diese Jahresfreibe­träge für geistig oder körperlich behinderte Menschen sowie die monatlichen Pauschal­beträge für Krankendiätverpflegung, für Mehraufwendungen wie Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug von körperbehinderten Menschen sollen über eine Indexanpassung hinaus angemessen erhöht werden und ebenso wie die Jahresfreibeträge an den Grad der Behinderung gekoppelt werden. Als Basis für eine entsprechende Änderung der im § 35 Abs 3 Einkommensteuergesetz bzw. in der Einkommensteuer-Verordnung zu den §§ 34 und 35 angeführten Frei- bzw. Pauschbeträge ist der Lebenshaltungskostenin­dex aus dem Jahr 1988 heranzuziehen“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. Es ist eine Redezeit von 5 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


20.51.20

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister, um es kurz zusammenzufassen: Der Sozialbericht ist gut, ist sehr gut (Beifall und Bravorufe bei Abgeordneten der SPÖ), die Sozialpolitik der Bundesregie­rung entspricht dem leider nicht. Ich werde Ihnen das auch begründen, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, und Ihnen – nämlich den Vertretern der Regierungspar­teien – klar machen, dass Sie eigentlich allen Grund hätten, gegen diesen Sozialbe­richt zu stimmen, weil er Festlegungen trifft im Bereich Bedarfsorientierte Mindestsiche­rung, die Sie nicht einhalten.

Ich kann es Ihnen vorlesen, was da drinnen steht zur Mindestsicherung: „Die Höhe der Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung soll sich – mit Ausnahme der Mindeststandards für Kinder – an den Ausgleichszulagenrichtsätzen in der Pensions­versicherung orientieren. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung soll 14-mal ... ausge­zahlt werden. Darüber hinausgehende Sonder- beziehungsweise Zusatzbedarfe wie et­wa Heizkostenzuschüsse können weiterhin zusätzlich durch die Länder geleistet wer­den ...“.

Vierzehn Mal Ausgleichszulage, meine sehr verehrten Damen und Herren – vor allem von der ÖVP – und nicht zwölf Mal pro Jahr!

Der Einwand, den der Kollege Dolinschek gebracht hat, hat ja nur bedingt Gültigkeit, aber ich will ihn nicht abtun. Er hat nämlich behauptet, das sei deswegen der Fall, weil der Mindestlohn so niedrig ist. – Ich teile diese Auffassung. Er ist zu niedrig, und 1 000 € Mindestlohn in sieben oder acht Jahren durchkämpfen, wie das so schön heißt, ist kein Erfolgsausweis – absolut nicht!–, denn der Mindestlohn von 1 000 € ist schon zu Beginn dieses Jahrtausends auf der Tagesordnung gestanden. Und jetzt, im Jahr 2009, sagt man: Jetzt haben wir es dann langsam! – Das ist zu wenig. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt, Kollege Dolinschek, ist aber: Wenn ich 730 € zwölf Mal im Jahr ha­be, dann habe ich nicht genug zum Leben, dann ist das keine „Hängematte“. Aber das, was du angeführt hast, hat so geklungen, als würden die Leute deshalb nicht mehr ar-


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