beiten gehen, weil 730 € mal zwölf so viel ist. Und 730 € mal zwölf ist nicht viel. 730 € netto mal 14 ist auch nicht viel. Das ist das, was die Pensionistinnen und Pensionisten als Ausgleichszulage erhalten.
Wir haben es hier mit einem Regelsatz zu tun bei der Pensionsversicherung, bei der Ausgleichszulage, der eindeutig – auch nach dem, was uns wahrscheinlich die neuen Daten erzählen werden, die ja in diesen Wochen herauskommen sollen – zu niedrig ist. Nur, wenn man dann noch vergleicht nicht nur die Pensionen, sondern die Mindestsicherung – und wir wissen, 730 € mal zwölf, das liegt dann um fast 200 € unter dem, was als Armutsschwellenwert liegt, um 200 € pro Monat, nicht pro Jahr! –, so sieht man, die Differenz sind 2 000 € in etwa, ein bisschen weniger, was die Leute, wenn sie Mindestsicherung erhalten, unter dem Armutsschwellenwert kriegen. Und sich dann noch da hinstellen und sagen: Das ist eigentlich eine wunderbare soziale Großtat!, das ist zu wenig.
Was die Mindestlöhne betrifft, so wissen Sie, und da haben wir uns auch innerhalb der Oppositionsparteien immer wieder getroffen, dass wir 1 000 € brutto für viel zu niedrig halten.
Sie wissen aber auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass mit den Sätzen, die bei der 24-Stunden-Pflege bezahlt werden, ganze – und nicht kleine – Personengruppen mit ihren Monatseinkommen weit unter diesen 1 000 € liegen. Also, es sind in den letzten Jahren durch die Bundesregierung beziehungsweise durch ihre Sozialpolitik – und ich will ja jetzt nicht alles thematisieren – neue Personengruppen geschaffen worden für den Markt, etwa im Bereich Pflege, die unter 1 000 € pro Monat erhalten – ganz wissentlich.
Der Unterschied ist nur – und da bin ich jetzt vielleicht in einer abschließenden Bemerkung beim Kollegen Hofer –: Bei dem einen, bei der 24-Stunde-Pflege, geht es um die Ausländer. Denen trauen wir uns weniger zu bezahlen. Es geht „eh nur“ um die Tschechen, um die Slowaken, um die rumänischen Pfleger und was weiß ich wen noch.
Herr Kollege Hofer, abschließend zu Ihnen: Das Beispiel ist nicht sauber, denn selbstverständlich kann ich mit einer zusätzlichen Betreuungskraft den Unterricht so organisieren – nur bräuchte ich einen gänzlich anderen Unterricht, aber dem verweigern Sie sich ja –, dass ich mit zwei Kräften in einer Klasse oder in einer Unterrichtseinheit, wenn ich von dem Klassenprinzip weggehe, durchaus auskommen kann und auch auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Leute eingehen kann.
Das Problem ist, dass das derzeitige Unterrichtsprinzip, die Organisation des Unterrichts, es so kompliziert macht, auf Sonderbedarfe für verschiedene Gruppen, für verschiedene Personen einzugehen, dass das unmöglich wird. Und da zu sagen, das waren vielleicht Muslime – oder was weiß ich, wen Sie beschuldigen wollen –, das liegt am Frauenbild einer anderen Religion, warum behinderte Kinder nicht unterrichtet werden, das ist eine zu billige Polemik gewesen, die dem Problem, das dahintersteht, absolut nicht angemessen ist. (Beifall bei den Grünen.)
20.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.
20.57
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss ein paar Punkte, glaube ich, ein bisschen dorthin rücken, wo sie hingehören, beziehungsweise ein paar Punkte klarstellen.
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