Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 101

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nur mehr zwei von der FPÖ im Kremser Gemeinderat, was wiederum eine Wohltat ist. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Werden schon wieder mehr!)

Sehr geehrte Damen und Herren, da ist noch vieles offen, und daher finde ich es gut, dass Gemeinden und andere Institutionen mit einbezogen werden. Ich bin sehr dafür, dass wir dieses Gesetz heute mit größtmöglicher Mehrheit beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.10.47

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialdemokratie war dieses Gesetz immer ein Anliegen. Ich denke, es hätte schon vor 1998 umgesetzt werden müssen.

In diesen zehn Jahren der Praxis hat sich eben herausgestellt, dass manche Bestim­mungen zu restriktiv sind und deshalb eine vollständige Rückgabe von bedenklichen Bundesbeständen nicht immer möglich war, erschwert war. Das sollte nicht der Sinn sein. Eine vollständige Rückgabe sollte mit scheinjuristischen Argumenten nicht un­möglich gemacht werden. Es ist schlicht und einfach auch eine Frage des Anstandes und der Moral, dass das möglich ist.

Diese Anpassungen des Gesetzes – Neuformulierungen werden heute vorgenom­men – werden eine größere Rechtssicherheit geben. Viele Bereiche sind ja schon an­geführt worden. Zwei Dinge, die mir sehr wichtig erscheinen: Das ist die Erweiterung des Ausdrucks „Kunstgegenstände“. Ich denke, dass Gegenstände von geschichtli­cher, künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung restituiert werden können, ist eine sehr wichtige Sache.

Der zweite Punkt ist der Export bestimmter Gegenstände, für die nach dem Denkmal­schutzgesetz eine Bewilligung erforderlich ist. Dafür musste eine Ausnahmeregelung gefunden werden. Es wurde, wie ich meine, ein sehr gangbarer Kompromiss gefunden, der für die restituierten Gegenstände in Zukunft 25 Jahre ab Übereignung gilt und auch die Länder und Gemeinden mit einschließt.

Positiv hervorheben möchte ich noch kurz, dass 220 Beiratssitzungen stattfanden und über 10 000 Kunstgegenstände restituiert werden konnten.

In Bezug auf die Rückgabe von Kunstgegenständen, die sich nicht in Bundeseigentum befinden, wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Frau Bundesministerin hat bereits darauf hingewiesen, dass verfassungsrechtliche Bestimmungen gewisse Schranken setzen. Aber ich hoffe dennoch, dass wir auch in dieser Frage zu einer anständigen Lösung kommen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner zu Wort. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.13.34

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Die Ausführungen, die einige Kollegen hier gemacht haben, können und sollen nicht unwidersprochen bleiben.

Ich habe ja vermehrt die Worte gehört, es geht um Rückstellung von geraubtem Gut an die rechtmäßigen Eigentümer. Diese Worte hat Kollegin Ablinger verwendet, auch Kol­lege Zinggl, habe ich mir notiert, und Kollegin Königsberger. Ich habe das Gefühl,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite