ren Erben praktikabler abgewickelt werden muss und soll und dass es auch sinnvoll ist, bewegliches Kulturgut und unmittelbares Bundeseigentum mit einzubeziehen. Und genau das wird heute hier umgesetzt, im Wesentlichen eine sehr praktikable, praxisorientierte Weiterentwicklung.
Da das Gesetz damals einstimmig beschlossen wurde, kann ich heute auch nur alle einladen, dieser Novelle zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.06
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Sacher zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.07
Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Die heutige Beschlussfassung ist ein Schritt mehr des Kulturlandes Österreich, ganz besonders auch im Sinne von politischer Kultur, wenn wir über die Ausweitung oder die Neufassung des Gesetzes zur Rückgabe von Raubkunst hier diskutieren und diese beschließen.
Umso mehr bin ich als Kulturpolitiker sehr enttäuscht, dass nicht mehr Einstimmigkeit wie bei der ersten Beschlussfassung zustande kommt und dass sich hier vor allem die Freiheitliche Partei ausschließt, aber auch das BZÖ.
Ich habe hier eine Presseaussendung vom 7. Oktober, die also schon vor einigen Wochen von den Freiheitlichen hinausgegangen ist, von Frau Kollegin Unterreiner, die für mich eine entlarvende, verräterische Wortwahl enthält. Ich kann Ihnen das nicht ersparen. Ich zitiere nur den ersten Satz, sehr geehrte Frau Kollegin. Da heißt es:
„Seit dem Jahr 1945 gab es eine Unzahl von
Gesetzen und Verordnungen, die sich
mit dem Thema Restitution ... beschäftigen.“ (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein:
Das stimmt auch!)
Allein hinter dem steckt schon ein gewisses Gedankengut. Unzahl! – Ich meine, Wiedergutmachung bei in der Vergangenheit begangenen Verbrechen kann nicht gut genug und nicht oft genug erfolgen. In diesem Sinne mögen Sie sich das ins Stammbuch schreiben.
Ich zitiere weiter: „Eine Ausweitung des Gesetzes, wie diese ..., ist jedoch absolut nicht notwendig und geht zu weit“.
Sehr geehrte Damen und Herren von den Freiheitlichen! Wo wollen Sie stehen bleiben? Wie ist Ihr Standpunkt? Wo ist Schluss mit der Aufarbeitung der Geschichte und mit dem Geschehenen? Ich meine, Sie bleiben mit der Gestrigkeit stehen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein drittes Zitat aus dieser Presseaussendung: „Es sei nicht einzusehen, warum Fristenläufe ... ausgeweitet werden sollen. Auch die Erweiterung eben dieser Bestimmung auf die Restitution von Länder und Gemeinden sei aus freiheitlicher Sicht nicht notwendig“.
Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist sehr wohl notwendig, weil auch diese Institutionen und Gebietskörperschaften vielfach Raubgut in ihren Museen haben.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel, wo von einer Stadtgemeinde freiwillig gehandelt worden ist, nämlich von der Stadt Krems, aus der ich komme, wo wir auch sehr wertvolle Gemälde, zum Beispiel des Kremser Schmidt, den rechtmäßigen Eigentümern damals schon freiwillig rückerstattet haben.
Ich kann mich daran erinnern – und ich glaube, da täusche ich mich nicht –, dass aus der freiheitlichen Ecke damals die Gegenstimmen gekommen sind. Es sind übrigens
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