Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 99

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einandergesetzt. Wir haben, wie heute schon sehr viele RednerInnen erwähnt haben, 1998 hier einstimmig den Beschluss gefasst, uns des Themas Vergangenheitsbewälti­gung, geschichtliche Aufarbeitung anzunehmen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz ist seit 1998 in Kraft. Bei Geset­zen geht es immer wieder darum, sie zu adaptieren, also notwendige Anpassungen vorzunehmen. Wenn vor zehn Jahren ein Gesetz zur Vergangenheitsbewältigung ver­abschiedet wurde, dann kann man nicht annehmen, dass das sozusagen in Stein ge­meißelt ist und nicht verändert werden darf.

Die Erweiterungen hinsichtlich Eigentum des Bundes, die wir heute beschließen, sind ganz wichtig. Sehr geehrte Frau Kollegin Unterreiner, da geht es nicht nur um Kolibri­sammlungen und um Käfersammlungen. Dem Kollegen von der regionalen Partei BZÖ, der hier die Stellungnahme des Landes Kärnten sehr stark positionieren will, möchte ich entgegenhalten, dass ich meine, wir sind Abgeordnete für ganz Österreich. Natür­lich haben wir auch unsere regionalen Schwerpunkte, aber ich glaube, dass wir auch weiter schauen und die Geschichte allumfassend behandeln müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Worum geht es? Was sind die Adaptierungen dieses Gesetzes? – Es geht um die Aus­dehnung des Zeitraumes auf die Jahre 1933 bis 1945. Es geht um eine legistische Ver­ankerung der Kommission für Provenienzforschung. Auch hier ein klares Bekenntnis des Gesetzgebers dazu, dass man die Arbeit dieser Kommission festschreibt, im Ge­setzestext festhält und nicht sozusagen als freiwillige Aufgabe unserer Republik sieht, sondern als wichtige Maßnahme. Es erfolgt auch eine Erweiterung auf bewegliches Kulturgut, und die Tätigkeit des Beirates wird auf drei Jahre verlängert.

Auch hier ein Bekenntnis zu den wichtigen Aufgaben und Tätigkeiten des Beirates. Sämtliche Beiratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Somit, meine ich, drücken auch wir unsere Wertschätzung gegenüber dieser Arbeit aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Geschichte und Vergangenheitsbewältigung dürfen nicht aufhören. Sie führen bis in die Zukunft. Hier setzen wir heute ein entspre­chendes Zeichen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hö­finger zu Wort. 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


14.05.16

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie die Debatte bis­her gezeigt hat, reicht die Palette der Redebeiträge von Aufgeregtheit, überzogener Enttäuschung bis zu unangebrachten Jubel- oder Freudesmeldungen. Ich glaube, das ist alles nicht notwendig. Das ist ein sehr nüchternes Thema, über das wir uns ganz of­fen unterhalten können, denn die Grundlage bildet das Restitutionsgesetz aus dem Jahr 1998, ein Gesetz, zu dem wir alle stehen, zu dem wir uns alle bekennen und das damals auch von allen gemeinsam beschlossen wurde. Und jetzt, nach mehr als zehn Jahren, ist es sinnvoll, dieses Gesetz weiterzuentwickeln und auch zu ergänzen. Und genau das wird hier heute getan.

Denn was spricht denn in Wirklichkeit dagegen, dass der Zeitraum um sechs Jahre ausgedehnt wird? Was spricht denn dagegen, wenn die Abwicklung vereinfacht wird, oder was spricht denn dagegen, wenn es um eine Verbesserung für die Kommission in der Provenienzforschung geht? – Gar nichts!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Erfahrungen der letzten Jahre haben eben gezeigt, dass die Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer beziehungsweise de-


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