Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 98

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Das sind alles Schritte, die wichtig und richtig sind, und es tut mir daher leid, dass zwei Parteien in diesem Hohen Haus heute bei diesem Gesetz nicht mitstimmen und somit einen gemeinsamen Weg verlassen, der vor vielen Jahren gemeinsam beschritten wur­de. Vielleicht können Sie ja doch Ihren Herzen noch einen Stoß geben und dieser gu­ten Novelle zustimmen! (Beifall bei der SPÖ.)

13.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.58.46

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen wurde 1998 noch gemeinsam beschlossen und, wie meine Vorrednerinnen und Vor­redner schon betont haben, es wäre im Sinne unserer Jugend und wenige Tage vor dem Staatsfeiertag ein schönes Symbol gewesen, auch diese Novelle wieder gemein­sam zu beschließen.

Es handelt sich hier ja um Empfehlungen der Kommission, eines Beirats, und es hat eine breite Vorlaufphase dafür gegeben. Bereits 1998 wurde unter der damaligen Bun­desministerin die Kommission für Provenienzforschung eingerichtet. (Abg. Neubauer: Heißt das „Staatsfeiertag“ oder „Nationalfeiertag“? – Abg. Mag. Stadler – in Richtung des Abg. Neubauer –: Jetzt hast du aber lang gebraucht!) In jahrelanger, immer fort­dauernder Arbeit hat sie über 10 000 Objekte akribisch genau unter die Lupe genom­men. Diese Arbeit sollte heute von uns allen gemeinsam wertgeschätzt werden, und der Dank an diese Kommission sollte eigentlich von uns allen ausgesprochen werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Restitution ist eine historische Pflicht, der die Republik Österreich bestmöglich nach­kommen muss. Diese Novelle ist ein weiterer wichtiger Schritt im Hinblick auf Entschä­digung. Eine vollständige Entschädigung wird es nie geben können, aber dies ist sehr wohl ein Beitrag, unsere kommenden Generationen darauf aufmerksam zu machen, dass Unrecht langfristig niemals zu Recht werden darf.

Wir brauchen ein Gesetz, das es dem Restitutionsbeirat ermöglicht, seine Tätigkeit auf sehr klarer Rechtsgrundlage durchzuführen. Daher ist auch die vom Kollegen Zinggl gewünschte Stiftung Leopold derzeit nicht möglich. Es gibt sehr wohl aber die Mög­lichkeit, Mittel für die Forschung zur Verfügung zu stellen. Dass Sie in Eigentumsrechte Privater eingreifen möchten, das, denke ich, muss man auch nach außen tragen.

Trotzdem aber gibt es hier eine gemeinsame interministerielle Arbeitsgruppe, die zu dem Schluss gekommen ist, dass der Eingriff des Bundes in dieses Stiftungseigentum nicht möglich ist. Dem Eingriff in Eigentum sind Schranken gesetzt, die wir auch res­pektieren sollten, aber wir sollten heute die Zustimmung auf breiter Ebene nutzen, um gemeinsam die Arbeit fortzusetzen, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und gemeinsam daran zu erinnern, dass historisch gesehen auch Erben ein Recht auf die Rückgabe von unrechtmäßig erworbenen Kulturgütern haben.

Es kann nicht eine Frage der Generationen sein, wann das aufhört. Daher ist auch die heutige Novelle eine wichtige für die Zukunft. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort. Ebenfalls 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


14.02.21

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Mit der Rückgabe von Kunstgegenständen hat sich die Republik sehr lange aus-


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