Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 97

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Probleme bestanden darin – es sei nur kurz erwähnt –, dass der Begriff „Kunstgegen­stände“ sich eindeutig als zu eng definiert herausgestellt hat oder dass sich die Rück­gabe nur auf Bundesmuseen und die Sammlungen beschränkt hat.

Der Beirat hat seit Bestehen erfolgreich, vernünftig und gut gearbeitet. Seit 1998 wur­den immerhin 10 000 Gegenstände zurückgegeben. Die Verlängerung der Bestellung – die Frau Bundesministerin hat es erwähnt – auf drei Jahre bringt neben mehr Unab­hängigkeit natürlich auch eine bessere Planbarkeit der Arbeit des Beirates und der Mit­arbeiter.

Es war – und meine Vorredner haben das eigentlich quer durch alle Fraktionen unter­strichen – und ist unsere Verantwortung, unsere Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass es eine Rückgabe von Kunstgegenständen an die rechtmäßigen Besitzer und Erben ge­ben kann und gibt. Dass wir auf dem richtigen Weg, auf einem vernünftigen Weg sind, zeigt uns die breite Zustimmung. Es zeigt uns aber auch die Diskussion, insofern, als es für die einen etwas zu weit geht, für die anderen etwas zu wenig weit, dass wir rich­tig liegen.

Frau Bundesministerin, es ist Ihnen wirklich zu gratulieren, dass Sie diesen erfolgreichen Weg, der ja von Bundesministerin Gehrer eingeleitet wurde, weitergehen. (Ruf: ..., dass man die Gehrer in den Mund nimmt!) Und wenn wir gemeinsam diesen Beschluss fas­sen, dann können wir dementsprechend hier verantwortungsvolle Politik machen. (Bei­fall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Lapp. – Ruf bei der SPÖ: Wenn das mit der Geh­rer nicht wäre, hätten wir geklatscht!)

13.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königsber­ger-Ludwig zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.56.14

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! KollegInnen des Hohen Hauses! Frau Kollegin Unterreiner, es geht bei die­ser Novelle nicht darum, dass sich die Kommission mit der Rückgabe von „Kolibri-Sammlungen“, wie Sie es genannt haben, beschäftigt oder dass die Kommission eine Existenzberechtigung hat, sondern es geht uns einfach darum, dass durch die Natio­nalsozialisten geraubtes Kulturgut an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben werden soll und muss. Es geht uns einfach darum, dass diese Rückgabe möglichst zu 100 Pro­zent erfüllt werden soll. Es darf einfach kein Vergessen geben, es darf in diesem Bereich keinen Schlussstrich geben; das ist heute schon des Öfteren angesprochen worden.

Es ist unsere Verpflichtung, es ist österreichische Verpflichtung, dass wir uns mit unse­rer Geschichte auseinandersetzen, und ich denke, mit dieser Novelle wird ein weiterer richtiger und wichtiger Schritt in diese Richtung getan, ein weiterer richtiger Schritt hin zur lückenlosen Restitution. Und das ist ein sehr, sehr guter Schritt. Es ist auch unsere historische Pflicht, Frau Kollegin Unterreiner, dass geraubtes Kulturgut an die rechtmä­ßigen Besitzer zurückgegeben werden muss, und dieser Auftrag besteht nach wie vor.

Wir begrüßen daher diese Novelle, wir begrüßen die zeitliche, die geographische und die inhaltliche Ausweitung, die mit dieser Novelle vorgenommen wird. Es ist ja heute schon mehrmals angesprochen worden, der Ausdruck „Kunstgegenstand“ wird um die Wortfolge „und sonstiges bewegliches Kulturgut“ erweitert, es wird die Ermächtigung auf unmittelbares Bundeseigentum ausgeweitet, es wird der Zeitraum ausgeweitet um die Zeit von 1933 bis 1938 – auch das begrüßen wir ausdrücklich –, und es wird in Zu­kunft auch möglich sein, dass Kulturgut restituiert wird, das nicht in Österreich, sondern im übrigen Herrschaftsgebiet des Dritten Reiches entzogen wurde.

 


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