Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 96

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Funktionsdauer des Beirates entsprechend zu regeln und die Funktionsperiode mit drei Jahren zu fixieren. Über alle anderen Punkte haben meine Vorredner und Vorrednerin­nen schon ausführlicher gesprochen, vor allem Frau Abgeordnete Ablinger und Frau Abgeordnete Fuhrmann, daher möchte ich jetzt auf die Details nicht weiter eingehen.

Ein Punkt ist mir allerdings wichtig, Herr Abgeordneter Zinggl, weil er vor allem uns bei­de immer wieder in der Debatte beschäftigt, das ist die Frage der Einbeziehung der Leopold Museum Privatstiftung in das Kunstrückgabegesetz. Das war eine Forde­rung, die schon in einer der ersten Kulturausschusssitzungen, in denen ich als Ministe­rin vertreten sein durfte, eingebracht wurde. Ich habe schon in der vorangegangenen Legislaturperiode eine interministerielle Arbeitsgruppe, Sie haben es erwähnt, mit die­sem Thema beschäftigt – Unterrichtsministerium, Außenministerium, Bundeskanzler­amt, Justizministerium, Finanzministerium, Finanzprokuratur –, und die Schlussfolge­rung ist rechtlich eindeutig: Die Leopold Museum Privatstiftung ist, wie der Name schon sagt, eine Privatstiftung. Wir haben den verfassungsrechtlichen Schutz des Privat­eigentums, und das Kunstrückgabegesetz kann sich nur auf rechtmäßiges Eigentum des Bundes beziehen. Rechtmäßiges Eigentum des Bundes ist Voraussetzung, und es kann in dem Sinn keine erzwungene Rückgabe geben. Das käme Enteignungen gleich. Es ist also rechtlich nicht durchführbar.

Ich habe aber, da es mir ein großes Anliegen ist und gewissermaßen ja auch die Repu­tation der Stiftung umfasst und es natürlich die Verbindung über die öffentlichen Förde­rungen gibt, mit dem Vorstand der Privatstiftung durchgesetzt, dass nun, bezahlt aus Mitteln des Bundes, Provenienzforschung auch im Leopold Museum betrieben wird. Es wird ein erster Bericht – mit Verzögerungen, Sie wissen es – Ende des Jahres vorlie­gen. Dann wird es eine Bewertung geben, und dann hoffe ich sehr, dass der Vorstand der Privatstiftung hier auch entsprechend verantwortungsbewusst und moralisch han­delt. Aber Eigentumsrechte sind – das, glaube ich, muss ich hier nicht betonen – zu be­rücksichtigen.

Ich möchte mich auch sehr herzlich bedanken, Frau Abgeordnete Fuhrmann, für die gute Zusammenarbeit in der doch langwierigen Vorbereitung, möchte auch noch hin­weisen auf den Restitutionsbericht, der jetzt jährlich erscheint und aus meiner Sicht – und ich glaube, ich darf hier sagen: aus unserer Sicht; wir haben im Ausschuss darü­ber ausführlicher diskutiert – einen guten periodischen Überblick über die Leistungen gibt, und möchte auch an Herrn Abgeordneten Jury Dank sagen für die Wertschät­zung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pack. Einge­stellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.53.30

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Meine Vorredner haben es ja schon erwähnt: Grund für diese Änderung ist, dass der Beirat bei der Restituierung von bedenklichen Gegenständen immer wieder vor Problemen gestanden ist. Und es war ja interessant: Die Erstrednerin, Kollegin Unter­reiner, hat ja Zitate von Bundeskanzler Schüssel und dem damaligen Präsidenten Khol gebracht, die den Vorteil des damaligen Gesetzes unterstrichen haben und hervorge­hoben haben, was für einen Schritt wir da gesetzt haben. Trotz dieser lobenden Worte haben wir aber erkannt, dass einfach Änderungen notwendig sind.

Die bisherige Empfehlungspraxis soll durch die Neuformulierung der relevanten Be­stimmungen abgesichert werden, damit Rechtssicherheit in diesem Bereich wiederher­gestellt werden kann.

 


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