13.46
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Gleich vorweg einmal eine kurze Bemerkung: Kollege Zinggl, wie Sie wissen, arbeiten in der Leopold-Stiftung unabhängige Provenienzforscher gerade daran, herauszufinden, wie die Lage tatsächlich ist. Wenn wir uns auf einen Rechtsstreit eingelassen hätten, wie mit einer Stiftung umzugehen ist, dann hätte das wahrscheinlich Jahre gedauert, und das wäre nicht im Sinne einer möglichst zeitgerechten Rückgabe von Raubkunst gewesen.
Zur heute vorliegenden Novelle des Kunstrückgabegesetzes: Das ist eine sehr erfreuliche und notwendige Weiterentwicklung. In die Anpassungen sind die Erfahrungen der letzten zehn Jahre eingeflossen, und daher kann heute dieses Gesetz präzisiert werden.
Die Neuerungen sind sehr zu begrüßen – sie wurden ja bereits erwähnt –, und ich glaube, es ist auch wichtig, dass der Auftrag an die Kommission letztendlich ausdrücklich im Gesetz verankert wird.
Es ist sehr bedauerlich, dass heute mit dieser notwendigen Novelle der gemeinsame Konsens offensichtlich von zwei Parteien verlassen wird. 1998 hatten noch alle im Parlament vertretenen Parteien die Wichtigkeit dieses Restitutionsgesetzes erkannt – diesmal ist dieser Weitblick leider nicht gegeben.
Österreich hat eine unbestreitbare historische und moralische Verpflichtung zur Rückgabe von Kunstgütern, die in der NS-Zeit geraubt wurden, und dieser Pflicht wollen wir bestmöglich nachkommen. So wurden seit 1998 auf Basis von rund 220 Beiratsempfehlungen doch etliche Gegenstände zurückgegeben. Es waren an die 10 000 Gegenstände. Unser Ziel ist die möglichst vollständige Rückgabe von Kunstgegenständen aus den heimischen Bundesmuseen, die auf bedenkliche Weise von diesen erworben wurden. Wie Kollegin Ablinger schon gesagt hat: Die Gräuel der NS-Zeit werfen ihre langen Schatten bis in die Gegenwart – aber nicht nur bis dahin, sondern wir werden uns auch noch weiter damit beschäftigen müssen.
Wie die Provenienzforschung zeigt, sind Informationen über die Herkunft von Objekten noch immer lückenhaft, und die Wege, über die NS-Raubkunst in die Museen, Bibliotheken und Archive gelangt ist, sind sehr verschlungen. Umso bedeutender ist daher die fortgesetzte Auseinandersetzung mit den Ereignissen der Vergangenheit.
Mit der Provenienzforschung und dem Kunstrückgabegesetz verfügen wir auch im internationalen Vergleich über respektable Instrumente, die Vergangenheit aufzuarbeiten. Denn: Die Vergangenheit ist eine Realität, und die lässt sich nicht aus der Welt schaffen, auch wenn wir die Augen verschließen und sagen, es muss einmal ein Schlussstrich sein. Diesen Schlussstrich gibt es nicht! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.49
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.49
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich freue mich sehr, dass es heute zu dem Beschluss der Novelle zum Kunstrückgabegesetz kommt. Es war beeindruckend, dass 1998 hier eine breite Mehrheit im Parlament geglückt ist, dass alle Parteien zugestimmt haben. Insofern bedauere ich es, dass es uns bei dieser Novelle nicht geglückt ist, hier alle Parteien zu motivieren.
Persönlich bin ich besonders darüber froh, dass es gelingt, die Kommission für Provenienzforschung gesetzlich zu verankern, ihr damit eine Basis zu geben und auch die
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