Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 94

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Das heißt, diese Korrektur und Ausweitung der Rückgabegesetze war notwendig. Ge­raubtes muss zurückgegeben werden, sonst bräuchte man überhaupt keine Eigen­tumsgesetze mehr. (Beifall bei den Grünen.)

Damit, meine Damen und Herren, komme ich auf einen blinden Fleck in diesem neuen Gesetz zu sprechen. Es wurde ja schon erwähnt, es geht um die Sammlung Leopold. Die wird hier ausgespart – angeblich weil es eine Privatstiftung ist. Wir wissen alle, die Republik verbirgt sich hinter dieser Privatstiftung. Und es geht da überhaupt nicht, Frau Ministerin, dass wir uns zurücklehnen, dass wir da interministerielle Gruppen einrichten und dann sagen: Na ja, da kann man halt nichts machen, das geht gesetzlich nicht. – Diese Ausrede kennen wir im Zusammenhang mit den Rückgabegesetzen seit den fünfziger Jahren, und es hat dann immer wieder Gesetze gegeben, die das sehr wohl machen konnten. Das Parlament ist ja dazu da, dass es Gesetze ändert, wenn es not­wendig ist – und in diesem Fall ist es notwendig oder wäre es notwendig gewesen. In unserem Antrag ist das auch so formuliert.

Es mangelt da wiederum an einer ganz klaren Haltung. Es mangelt einmal mehr an der Haltung: Geraubtes muss zurückgegeben werden – Punktum!

Damit sind wir auch gleich bei einem akuten Fall, der in den letzten Wochen diskutiert worden ist. Es geht um das „Bildnis Wally“ von Egon Schiele aus der Sammlung Leo­pold; geschätzter Wert: 3 Millionen €. Um dieses Bildnis wird seit elf Jahren in den Ver­einigten Staaten prozessiert, mit jährlichen Prozesskosten, die der Republik mehr oder weniger anfallen, von 500 000 €.

Für uns war von Anfang an klar, dass dieses Bild Raubkunst ist. Jetzt hat das Gericht in den Vereinigten Staaten festgestellt: Erstens, es handelt sich definitiv um Raub­kunst. – Damit, meine Damen und Herren, ist dieses Bild weg. Das kommt nie mehr zurück nach Österreich.

Zweitens hat das Gericht festgestellt: Herr Leopold muss das gewusst haben, als er es getauscht hat. Daraus können wir jetzt schließen, dass Leopold hier offensichtlich ein geraubtes Bild über seine Stiftung an Österreich verkauft hat. Das ist eigentlich ganz eindeutig.

Aber damit noch nicht genug: Jetzt prozessiert Leopold um dieses Bild seit elf Jahren um jährliche Prozesskosten in den Vereinigten Staaten – Geld auch weg! – von 500 000 €, macht in der Zwischenzeit insgesamt 6 Millionen € aus. Das ist schon das Doppelte des Bildwertes!

Jetzt können wir dann zusammen Bilanz ziehen: Österreich hat erstens einmal von Leopold ein Bild über seine Stiftung gekauft. – Geld weg!

Österreich führt seit elf Jahren einen Prozess im Wert von 6 Millionen €. – Geld weg!

Und am Schluss ist dann auch noch das Bild weg!

Meine Damen und Herren, das ist jetzt sachliche Politik – da können wir die Emotionen ganz weglassen –: Hier ist der vierfache Wert eines Bildes weg, das Bild ist auch weg – weil wir ständig zuschauen und uns sozusagen nicht dieser Verantwortung stellen.

So wie Sie, Frau Ministerin, hat es auch die Ministerin Gehrer in dieser Sache gemacht. Wir weisen seit fünf Jahren ständig darauf hin. Sie sagen, da kann man nichts ma­chen. – Man kann! Sie können, und wir wollen, dass Sie das machen! (Beifall bei den Grünen.)

13.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Muttonen. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


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