Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 93

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Die vorliegende Novelle beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die vor allem auch die nachhaltige Fortsetzung der Restitutionstätigkeit des Bundes gewährleisten sollen – und das auch deshalb, Frau Kollegin Unterreiner, weil wir uns dazu bekennen und das auch als richtig und wichtig erachten!

Ein paar Punkte möchte ich nennen: zum Beispiel die Ausweitung auf sonstiges be­wegliches Kulturgut. Es hat schon der Restitutionsbericht, der im Ausschuss ja auch zur Kenntnis gebracht wurde und von uns zur Kenntnis genommen wurde, gezeigt, dass Kunst nicht nur im engeren Sinn, nämlich in Form von Gemälden verstanden wur­de, sondern bereits auch das eine oder andere Möbelstück oder Automobil zurückge­geben wurde.

Mit Hilfe dieser Novelle soll auch das gesamte Bundeseigentum erfasst werden, das heißt also, nicht nur die Bundesmuseen und die Sammlungen. Wir wollen ganz be­wusst zeitlich und auch geographisch ausweiten, weil die bestehenden Regelungen auch von unserer Seite mittlerweile als zu eng betrachtet werden.

In dieser Novelle sollen vor allem auch Präzisierungen vorgenommen werden, die Ob­jekte betreffen, die nicht Gegenstand eines formellen Rückstellungsverfahrens waren. Dabei handelt es sich vor allem um Objekte, die unter Druck des Ausfuhrverfahrens gezwungenermaßen verkauft worden sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den Medien waren mittlerweile schon sehr oft auch Berichte zu lesen, in denen von erfolgreicher – wie ich meine, auch zu Recht erfolgreicher – Restitution die Rede ist. Ich denke da zum Beispiel auch an die Resti­tution eines Maulbertsch-Gemäldes an die rechtmäßigen Erben, die erst neulich vom Kunstrückgabebeirat empfohlen worden ist.

Letztendlich ist es, werte Kolleginnen und Kollegen, unsere Verantwortung und auch unsere Verpflichtung, eine lückenlose Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer und Er­ben sicherzustellen. Und genau das ist das Ziel der heutigen Novelle. Ich denke, dass es sich hierbei um einen richtigen und wichtigen Schritt handelt, und möchte mich bei der Ministerin vor allem auch für die Diskussionsbereitschaft und die gute Zusammen­arbeit sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl zu Wort. Eingestellte Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


13.41.19

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Für mich ist das heute ein Freudentag. Obwohl ich nur der fünfte Redner in dieser Sache bin, ist es doch unsere Initiative gewesen, die dazu ge­führt hat, dass so ein neues Rückgabegesetz überhaupt zustande kommt. Ich erinnere Sie, Frau Ministerin: Vor nicht einmal ganz zwei Jahren habe ich im Kulturausschuss darauf hingewiesen, dass hier die Notwendigkeit einer Novellierung besteht, und da­mals haben Sie gesagt, nein, es gibt keinen Handlungsbedarf. Und dem haben sich die anderen Parteien angeschlossen.

Das hat für uns zwei Jahre lang viel Arbeit bedeutet – und heute freuen wir uns: Die Republik hat ethisch und vernünftig das Richtige getan. Sie hat die Fehler der Vergan­genheit einmal mehr erkannt und stellt sich diesen Fehlern. Ich glaube, wir sollten nicht nur stolz sein auf die kulturellen Leistungen in der Vergangenheit, über die wir uns freuen – Mozart, Schiele, Klimt, Schubert und so weiter –, sondern wir müssen uns, so wie wir uns über die Leistungen freuen, durchaus auch immer wieder genieren für die Verbrechen, die in der Vergangenheit begangen worden sind, und wir müssen sie dort korrigieren, wo das überhaupt noch möglich ist. Es gibt keinen Schlussstrich! So wie es beim Feiern keinen Schlussstrich geben kann, gibt es auch da keinen Schlussstrich.

 


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