diese Gesetzesnovelle keinen Eingang gefunden haben. Diese Kritikpunkte gehen dahin – wie Frau Kollegin Unterreiner schon ausgeführt hat –, dass der Begriff Kunstgegenstände auf bewegliche Kulturgüter ausgeweitet wird. Weiters geht es um diesen Punkt des Denkmalschutzgesetzes, die Rückstellung von Objekten, die dem Ausfuhrverbot unterliegen, und natürlich auch um die fünfjährige Ausweitung dieses Gesetzes vom Jahr 1938 zurück auf das Jahr 1933.
Ich weiß, dass das ein schwieriges Thema ist. Ich weiß auch, dass Wiedergutmachung nie etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben kann. Ich muss aber der Frau Bundesminister mein Lob aussprechen, weil gerade sie diese Materie dieser Restituierung, dieser Rückstellung in ruhigere Fahrwässer gebracht hat. Ich kann nur an einige Punkte unter ihrer Vorgängerin, Unterrichtsministerin Gehrer, erinnern: Sammlung Rothschild, Klimt-Bilder im Belvedere, Präzedenzfall Heiligenkreuz, die Causa Czernin. Das alles hat es bei Unterrichtsministerin Schmied nicht gegeben. Dafür mein Lob an die Unterrichtsministerin!
Natürlich hätten wir vom BZÖ dieser Gesetzesmaterie gerne zugestimmt. Es sind aber Kritikpunkte aus der Kärntner Landesregierung nicht eingeflossen, und deswegen gibt es auch für dieses Gesetz von uns keine Zustimmung, genauso wie es keine Zustimmung für den Antrag des Kollegen Zinggl geben wird, der eigentlich nur darauf abzielt, die Sammlung Leopold zu sprengen. (Abg. Dr. Zinggl: Die Kritik der Kärntner ...!)
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass gerade in dieser zivilrechtlich als Sonderregelung zu befristenden Materie irgendwann einmal ein Endzeitpunkt für die Antragstellung festgestellt werden soll, wie das auch bei den Materien der Naturalrestitution öffentlicher Liegenschaften erfolgt ist. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Stefan.)
13.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.36
Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Kollege Jury, in der Politik sollte man grundsätzlich die Sachlichkeit nicht von der Moral trennen. Gerade in dieser Frage ist es – so denke ich – mehr als erforderlich, moralische Beweggründe in den Vordergrund zu stellen, denn diese sind dafür ausschlaggebend gewesen, dass wir 1998 überhaupt dieses Gesetz beschlossen haben. (Abg. Jury: ... nicht in alle Ewigkeit zu restituieren!) Insofern ist es mehr als gerechtfertigt, dass wir heute, nach zehn Jahren, an der Restitutionspraxis einige Adaptierungen vornehmen.
Ich bin sehr froh, dass wir heute nach ausführlichen und intensiven Gesprächen – denn es hat durchaus einige Zeit in Anspruch genommen – diese Novelle vorlegen können und hoffentlich auch beschließen werden, weil ich denke, dass es ein wichtiger Schritt ist und sich vor allem auch in die kontinuierlichen Bestrebungen des Bundes in Restitutionsfragen eingliedert.
Auf Basis des Gesetzes – ich habe es schon erwähnt, 1998 wurde es initiiert – wurde intensive Arbeit geleistet: vonseiten der Museen, den Provenienzforschern, aber auch seitens des Bundes. Ich denke, dass an dieser Stelle auch einmal Zeit sein muss, diesen Stellen sehr herzlich zu danken, weil natürlich intensive Arbeit mit diesen Bestrebungen verbunden ist.
Nach der zehnjährigen Restitutionspraxis nehmen wir heute Anpassungen und Adaptierungen vor. Es handelt sich vor allem um Präzisierungen, aber auch um Erweiterungen. Wie schon gesagt wurde: Sie bauen tatsächlich auf den Erfahrungen der Kommission und vor allem auch der Tätigkeit des Kunstrückgabebeirates auf.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite