Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 109

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem der Begriff der Straffälligkeit im Asylge­setz 2005 wie folgt definiert wird:

Ein Fremder ist im Sinne dieses Bundesgesetzes straffällig geworden, wenn er wegen einer vorsätzlich begangenen gerichtlich strafbaren Handlung, die von Amts wegen zu verfolgen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.“

*****

Das soll der Grundsatz sein: Wenn jemand in unser Land kommt und Asyl beantragt, aber straffällig wird, dann hat er diesen Asylantrag sozusagen verspielt und ist abzu­schieben. Das ist unsere Meinung, die wir mit diesem Entschließungsantrag zum Aus­druck bringen.

Einen dritten Entschließungsantrag bringe ich auch noch ein; darüber wurde schon im Ausschuss debattiert. Ich bin heute sehr gespannt, ob da die ÖVP zumindest mit­stimmt. Sie von der ÖVP haben nämlich im Ausschuss gesagt, Sie halten das für nicht unvernünftig und werden sich das anschauen, nämlich Fingerabdrücke auf den von Ih­nen vorgesehenen Identitätskarten. Es gibt zwei Formen: die Identitätskarte für Fremde sowie die Karte für Geduldete; jedoch auf keiner dieser Karten ist ein Fingerabdruck vorgesehen – und da frage ich mich schon: warum nicht?

Für alle anderen Dokumente – Reisepässe, Einreisedokumente – wird ein Fingerab­druck verlangt, aber wir in Österreich geben Identitätskarten ohne fälschungssichere Fingerabdrücke aus, wodurch natürlich dem Missbrauch wieder Tür und Tor geöffnet wird.

Deshalb folgender Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fingerab­drücke in Identitätskarten für Fremde und Karten für Geduldete

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzes­entwurf zuzuleiten, mit welchem die Speicherung von Papillarlinienabdrücken auf Kar­ten für Geduldete gemäß § 46a FPG und Identitätskarten für Fremde gemäß § 94a FPG zum Nachweis der Identität der fremden Personen umgesetzt wird.“

*****

Auch das halte ich für wichtig.

Frau Ministerin, was Sie mit diesen Gesetzen machen, ist in Wirklichkeit nichts anderes als eine Aufenthaltsverfestigung für kriminelle Ausländer – trotz höchster Kriminalität, trotz höchster Arbeitslosigkeit, trotz höchster Ausländerarbeitslosigkeit, trotz höchster Sozialkosten, die wir in unserem Land haben!

Die Folgeantragslösung, die im Gesetz enthalten ist, wurde auch von allen Experten beim Hearing durch Sonne und Mond geschossen, vor allem von einem wirklich aner­kannten Experten, dem Professor Raschauer, der gesagt hat, dass grundsätzlich jeder Folgeantrag im Verdacht steht, nur deshalb eingebracht worden zu sein, um das Ver­fahren zu verzögern, und der darauf hingewiesen hat, dass es eigentlich in Österreich


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite