Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 110

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rechtsstaatliche Verfahren gibt – genauso wie im normalen Zivil- oder Strafverfahren –, wo es irgendwann einmal aus ist, wo es ein rechtskräftiges Urteil gibt, gegen das nicht mehr zu berufen ist.

Aber bei den Asylwerbern können plötzlich weitere Folgeanträge gestellt werden. Das ist absurd, und daher wollen wir, dass Folgeanträge grundsätzlich abgeschafft wer­den. Dann ist auch Missbrauch nicht mehr möglich und dann ist auch eine Verzöge­rung nicht mehr möglich.

Zum Schluss, Frau Ministerin, möchte ich Sie noch einmal eindringlich darauf hinwei­sen, dass wir auch ein Vollzugsproblem haben, dass die Fremdenpolizei gar nicht in der Lage ist, auch rechtskräftig erlassene Abschiebebescheide zu vollziehen. Und es hat Ihnen auch ein Experte im Ausschuss gesagt, dass oft zu vollziehende Abschiebe­bescheide monatelang bei der Fremdenpolizei liegen und einfach nicht abgeschoben wird, obwohl es schon machbar wäre.

Ich glaube, es wäre auch Ihre Aufgabe, sich im Vollzug einmal anzuschauen, warum es keine fremdenpolizeilichen Fristen für Abschiebung gibt. Es gibt keine Fristen! Wenn es einen Bescheid gibt, dann hat die Fremdenpolizei keine Frist, wo sie sagt: Bis zu dem Zeitpunkt muss der- oder diejenige außer Landes gebracht sein! Das existiert gar nicht – auch ein Fehler, weil das in diesem Gesetz offenbar einfach übersehen und nicht repariert worden ist.

Frau Ministerin, ich möchte es ganz zum Schluss versöhnlich ausklingen lassen: Es gibt zumindest einen Punkt, den wir begrüßen – eine Forderung, die wir seit vielen Jah­ren erheben –, nämlich, dass endlich möglich gemacht wird, Untersuchungsmethoden zur Altersfeststellung anzuwenden, weil auch da Missbrauch betrieben wird. Es hat sich nämlich erst unlängst ein 33-Jähriger als 17-Jähriger ausgegeben, nur um sich hier Vorteile herausholen zu können.

Eine langjährige Forderung sehen wir hier umgesetzt, Gott sei Dank – aber leider wie­der nur halbherzig gemacht, weil es keine Konsequenzen gibt, wenn sich jemand dieser Untersuchung nicht unterzieht. Da gibt es keine Konsequenzen! Daher wird auch diese Lösung nur windelweich sein und letztlich nicht zufriedenstellend umgesetzt werden.

Insgesamt, Frau Ministerin, ist das ein Versuch, Verfahren zu beschleunigen. Dem eigent­lichen Problem der Massenzuwanderung und der Kriminalität von Zuwanderung wer­den Sie mit diesem Gesetz nicht Herr. (Beifall beim BZÖ.)

14.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich teile mit, dass die soeben eingebrachten drei Ent­schließungsanträge ausreichend unterstützt sind und daher mit in Verhandlung stehen.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiederein­führung der Grenzkontrollen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 6, Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (330 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Gebühren­gesetz 1957, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009 – FrÄG 2009) (387 d.B.)

Der unfassbare Fall von 64 in einem Lkw geschleppten Kurden, von denen in der Folge 58 untergetaucht sind, hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Nun sehen auch immer mehr Politiker der Regierungsparteien in der Wiedereinführung der Grenzkontrollen die


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