letzte Chance, die steigende Kriminalität zu verhindern. So sagte etwa Hans Niessl, der Landeschef der SPÖ Burgenland im Interview mit der Tageszeitung ÖSTERREICH: „Es muss etwas passieren. Nur Kontrollen an der Grenze und im Grenzraum können helfen.“
Der Fall der 58 untergetauchten Kurden ist aber auch beispielhaft dafür, dass es illegal nach Österreich eingereisten Personen problemlos möglich ist, auch nach einem Aufgriff durch die Exekutive erneut illegal unterzutauchen.
Es ist eine Tatsache, dass die Kriminalität in Österreich seit Ende 2008, insbesondere im Osten unseres Landes rapide angestiegen ist. Von Jänner bis September war bei der Gesamtkriminalität in Wien ein plus von 9,8 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres zu verbuchen. Noch dramatischer ist die Lage bei den Wohnungseinbrüchen mit plus 5,4 Prozent und den Einbrüchen in Einfamilienhäuser mit plus 41,3 Prozent.
Während seitens des Innenministeriums ein Zusammenhang zwischen dem Kriminalitätsanstieg und der Öffnung der Schengengrenzen stets negiert wird, sind 62 Prozent der Österreicher (laut einer „market“-Umfrage) davon überzeugt, dass der Wegfall der Grenzkontrollen an der Ostgrenze und die damit verbundene Reisefreiheit die Schuld an der steigenden Kriminalität tragen. Bezeichnend ist weiters, dass im Bereich der organisierten Bandenkriminalität die Täter mitunter speziell für durchzuführende Einbrüche im Ausland angeworben werden und nach vollbrachter Tat in 97 Prozent der Fälle wieder unbehelligt in dieses zurückkehren können.
Auch die Schlepperkriminalität nimmt zu. So stieg im ersten Halbjahr 2009 die Zahl der illegal nach Österreich gebrachten Personen auf 4.803. Da auch aus polizeiinternen Kreisen mittlerweile immer öfter bemängelt wird, dass sich unter den ausgeforschten Einbrechern vermehrt illegal in Österreich aufhältige Personen befinden, wäre es von entscheidender Bedeutung den Zustrom von Illegalen nach Österreich bereits an der Grenze durch rigorose Kontrollen zu unterbinden. Die Wechselwirkung zwischen steigender Kriminalität und Migration wird auch durch eine Studie belegt wonach sich der Anteil ausländischer Tatverdächtiger seit 1975 von neun auf dreißig Prozent verdreifacht hat und im April 2009 der Anteil ausländischer Straf- und Untersuchungshäftlinge unglaubliche 43 Prozent betragen hat
Artikel 2 Absatz 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens eröffnet die Möglichkeit für einen begrenzten Zeitraum an den Binnengrenzen nationale Grenzkontrollen einzuführen, wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit dies erfordern.
Da es der Bundesministerin für Inneres nicht gelungen ist dem Anstieg der Kriminalität durch ausländische Banden Herr zu werden, und von einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch die auf Österreich übergreifende Kriminalität auszugehen ist, ist die vorübergehende Wiedereinführung der Kontrollen insbesondere an Österreichs Ostgrenzen eine unumgängliche Maßnahme.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert zum Schutz der Bevölkerung die Grenzkontrollen vorübergehend wieder einzuführen, da durch die rasant steigende Kriminalität eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit in Österreich verwirklicht ist.“
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