Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 179

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gelten. Alle, die hier ihren Lebensmittelpunkt finden, sich legal hier aufhalten, sollten dann auch die faire Chance erhalten, als Basis für ein gutes Zusammenleben und für den langfristigen Frieden in Österreich. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Weinzinger: Asyl­missbrauch ist Ihnen egal?)

Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt kommen wir zum Asylrecht. Asyl soll jeder und jede bekommen, der beziehungsweise die Asyl braucht. Da sind wir uns sicherlich einig.

Aber es gibt auch ein klares Bekenntnis dazu, und dazu stehe ich auch, dass das Asyl­gesetz kein Zuwanderungsgesetz ist und dass Arbeitsmigration auch kein Asylgrund ist. Dazu stehe ich, auch in der Öffentlichkeit.

Betreffend den Asylgerichtshof haben wir damals zwei wesentliche Ziele verfolgt. Durch die hervorragende Arbeit der MitarbeiterInnen des Asylgerichtshofes sind 60 Prozent der Altfälle – von wie vielen Zahlen sprechen wir da?; wir sprechen von zirka 24 000 Altfäl­len! – erledigt, und mit Ende des Jahres 2010 werden auch die übrigen erledigt sein.

Das zweite Ziel, das wir verfolgt und auch erreicht haben, ist, die Asylverfahren dauern wesentlich kürzer als bisher. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer sagt das?)

Es gibt noch – und auf diese möchte ich noch gerne eingehen – drei wesentliche Punk­te in Bezug auf die Gebietsbeschränkung, wo wir bei dem Hearing im Ausschuss ge­hört haben, dass es in der Praxis ganz einfach Probleme gibt. Eine Problematik hat Mag. Bürstmayr gebracht: Eine Mutter, die in Traiskirchen untergebracht ist, deren Kind aufgrund eines Unfalls, einer Verletzung im AKH behandelt wird, hätte nicht ein­mal die Möglichkeit gehabt, dieses Kind zu besuchen, ohne diese Gebietsbeschrän­kung zu verletzen.

Das ist ein Beispiel aus der Praxis, das haben wir auch mit der Ausschussfeststellung korrigiert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Änderung des § 27 NAG, wo es jetzt nicht mehr notwendig ist, dass Familienangehörige die ersten fünf Jahre von der oder dem Zu­sammenführenden abhängig sind, damit sie ihren Aufenthaltstitel halten können. Oft waren Frauen, aber auch Männer gezwungen, in Gewaltbeziehungen zu bleiben, um ihr abgeleitetes Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht nicht zu verlieren. Es ist eine we­sentliche Verbesserung und Prävention gegen Gewalt und eine gute, seit langem ge­forderte Voraussetzung zur Beendigung von Gewalt.

Weiters bin ich der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Gesetz eine weitere An­passung geschaffen haben. Die heutige Novelle ist sicherlich nicht die letzte, sondern das ist ein Gesetz, das durch veränderte Bedingungen weiterentwickelt werden muss und somit ständiger Anpassungen bedarf, wie es sich in der Praxis zeigt. Ihre Variante, motschkern, aber keinen konstruktiven Vorschlag bringen, sondern nur fordern: Alle Ausländer raus!, funktioniert nicht und trägt nicht zu Lösungen bei.

Sehr geehrte Frau Ministerin, abschließend würde ich mir noch wünschen, dass Sie selbst die versprochene Evaluierung dieses Gesetzes laufend in Bezug eben auf die praktische Durchsetzung des rechtsstaatlichen Verfahrens durchführen. (Abg. Neu­bauer: Ihre Belehrungen glaubt eh kein Mensch! Dafür verlieren Sie jede Wahl!)

Und die zweite Variante: Natürlich haben wir im Bereich der Schubhaft Defizite, und wenn wir parallel dazu Maßnahmen ergreifen könnten, um Verbesserungen voranzu­treiben, wäre das sehr positiv.

Ein Vorschlag wäre da zum Beispiel eine qualitativ hochwertige Rechtsberatung inner­halb von 48 Stunden, innerhalb der Schubhaft. (Beifall bei der SPÖ.)

18.33

 


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