Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 178

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bei uns in Österreich mit einer Gesetzesübertretung, indem sie unberechtigt die Gren­ze überschreiten. Dann werden sie erwischt. Da sollte man meinen, dass sie im selben Augenblick im nächsten Autobus des Bundesheeres, begleitet von zwei (Abg. Heinzl: Panzern!) – nein, Panzer braucht man da nicht – Polizeifahrzeugen, zurück in die Tür­kei gebracht werden. Das ist doch ganz klar, und der türkischen Regierung wird eine Rechnung gestellt für die Transportleistung, sollte man meinen.

Was aber ist wirklich geschehen? Sie haben alle um Asyl angesucht, bekamen es auch – und waren am nächsten Tag verschwunden. (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein, das ist falsch!) Die haben angesucht und wurden damit Asylanten. Nein, sie be­kamen nicht Asyl, aber sie wurden als Asylanten weiter behandelt. (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein!) Gut, dann freue ich mich auf die Aufklärung durch die Frau Minister. Auf jeden Fall kam es so heraus, als hätten sie um Asyl angesucht, und wurden in das Erstaufnahmelager gebracht. Stimmt das? (Bundesministerin Dr. Fekter: Ja!) Also was sind sie dann? Gut, das verstehen die einfachen Staatsbürger offensichtlich nicht.

Feststeht, dass diese meine Wähler mich gefragt haben: Wie ist das möglich? Und am nächsten Tag waren diese türkischen Kurden noch dazu abgetaucht. Meine Damen und Herren, hier läuft so viel falsch!

Frau Minister, ich wünsche Ihnen von Oberösterreicher zu Oberösterreicherin viel Glück und Erfolg, dass Sie das wirklich in den Griff bekommen. Unsere Unterstützung haben Sie, wenn Sie wirklich etwas Gescheites machen und auch etwas machen, wo wir sagen, jawohl, das ist es endlich. Aber das, was Sie hier vorlegen, das ist es nicht, das ist eine Augenauswischerei. (Beifall bei der FPÖ.)

18.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


18.27.42

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Herr Kollege Weinzin­ger, ich wäre jetzt geneigt, darauf jetzt noch eine Antwort zu geben, aber ich mache es nicht, denn da war soviel Schwachsinn dahinter (Zwischenrufe bei der FPÖ) – ich ent­schuldige mich gleich für den Ausdruck „Schwachsinn“ –, also Dinge, die ganz einfach nicht stimmen, die Sie in den Raum stellen und behaupten. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich habe mich schon entschuldigt, somit ist es erledigt. (Beifall bei der SPÖ.)

Zurück zur Gesetzesentwicklung. Verfolgt man die Gesetzesentwicklung, kann man sa­gen, dass zwischen dem ersten Entwurf und dem, so wie er jetzt vorliegt, durchaus sehr intensive Verhandlungen mit der ÖVP, immer im Beisein des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, stattgefunden haben. Ja, es ist richtig, meine Damen und Herren, dass auf auftretende Problemstellungen in der Praxis, welche die Durchset­zung von Entscheidungen des Bundesasylamtes und des Bundesgerichtshofes verhin­dern, zu reagieren ist.

Gemäß den Zielsetzungen, die wir in unserem Regierungsübereinkommen, SPÖ und ÖVP gemeinsam, festgelegt haben, ist es auch unsere Aufgabe, einen verfassungs­konformen, in rechtsstaatlicher Weise erarbeiteten Entwurf vorzulegen, um auf diese veränderten Bedingungen einzugehen.

Wir haben immer darauf geachtet, dass die Ergebnisse verfassungs- und menschen­rechtskonform waren. Bei den Verhandlungen hat es sich gezeigt, dass wir vor den wichtigen Herausforderungen die Augen zwar nicht verschließen, aber dass es not­wendig ist, das Zusammenleben auf Basis von Toleranz und wechselseitigem Respekt auch zu ermöglichen, und das ist eine unserer Zielsetzungen. Und das kann nur dann funktionieren, wenn ich klare Regeln für ein gutes Zusammenleben habe, die für alle


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