Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 177

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dritten oder vierten Straftat, von der man in der Zeitung erfährt, lesen muss, dass diese ein Asylant, ein Asylwerber begangen hat? Und dann kommt es auch noch vor, dass der Asylwerber schon einschlägig vorbestraft wurde, und dann kommt es vor, dass der Asylwerber schon drei oder viel Mal verurteilt wurde. Dann fragen genau jene Bürger mich: Du bist Abgeordneter, wozu haben wir dich gewählt und warum gibt es das noch immer? (Beifall bei der FPÖ.) Warum macht ihr nichts dagegen? – Das ist die Proble­matik, meine Damen und Herren!

Ich habe mir ziemlich genau durchgelesen, was wir jetzt hier beschließen sollen. Es ist schon interessant, wenn Sie zwischen den Zeilen lesen oder wenn Sie die Überschrif­ten lesen. Meldepflicht – eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Altersbe­stimmung bei behaupteter Minderjährigkeit – was dahintersteckt, wissen wir natürlich. Aber was kommt denn da zu uns, das da sagt, ich bin erst 16, aber tatsächlich ist er 21 oder 33? Was kommt denn da zu uns und was wird uns denn da zugemutet? Oder: Überprüfung des behaupteten Verwandtschaftsverhältnisses – was erschwindelt sich denn hier den Eintritt bei uns? Und ab einer gewissen Zeit muss man jemanden hier dulden, denn wenn man ihn nach Hause schickt, wird er noch einmal bestraft für das, was er bei uns angestellt hat.

Erweiterte Schubhafttatbestände. – Auch bei dem Wort „Schubhaft“ frage ich mich langsam als Steuerzahler und als einer jener, der aufgrund seines zivilen Berufes vie­len Mitbürgern klarmachen muss, dass sie Steuern zu zahlen haben und dass daher auch entsprechende Rechenwerke vorzulegen sind: Wer zahlt denn die Schubhaft? – Der Staat, an den wir sie zurückschicken, oder zahlen das auch wir, die Steuerzah­ler? – Na selbstverständlich zahlen es wir!

Erschleichung eines Einreise- oder eines Aufenthaltstitels. Erschleichung – was lassen wir da zu uns herein? Sind wir uns eigentlich dessen bewusst, dass rund um Öster­reich lauter sichere Drittstaaten sind? (Beifall bei der FPÖ.) Das heißt, wer Schutz und Hilfe braucht, wer Schutz braucht, weil er in seiner Heimat, in seinem Heimatstaat ver­folgt wird aufgrund seiner Rasse, aufgrund seiner Religion, aufgrund seiner politischen Einstellung, der sucht zuerst einmal ein sicheres Land, und rund um uns sind lauter si­chere Länder. Wieso kommt er dann nach Österreich? – Natürlich kommt er nach Ös­terreich, und zwar zu 99,5 Prozent, weil wir ein sicheres Wirtschaftssystem und ein si­cheres Sozialsystem haben, und davon will er profitieren.

Der Weg, meine Damen und Herren, den wir als Rechtsstaat durchsetzen müssen, kann doch nur der sein: Wer nach Österreich einwandern will, der stellt einen Antrag auf Einwanderung nach Österreich. Und aufgrund dieses Antrags stellt man fest: Ja­wohl, den können wir aufgrund seiner fachlichen Ausbildung brauchen, der hat die ent­sprechende Möglichkeit, sich bei uns anzupassen, der hat die entsprechende Möglich­keit, sich auch wirtschaftlich hier fortzuführen, und wir können ihn brauchen. So muss das gehen und nicht: Ich schleiche mich ein in Österreich, und dann, wenn ich erwischt werde, beantrage ich Asyl und bleibe dann möglichst lange, und zwar so lange, als ich hier geduldet werde, bis ich hier bleiben kann, bis ich das berühmte Bleiberecht in An­spruch nehmen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, wenn Österreich ein Rechtsstaat ist, und zwar ein hochent­wickelter mitteleuropäischer Rechtsstaat, dann müssen wir auch unsere Gesetze ande­ren gegenüber glasklar und eindeutig durchsetzen. Und um das geht es, um die Durch­setzung unserer bestehenden Gesetze, auch für den, der hereinkommt und Asyl bean­sprucht.

Folgendes war ja, abschließend gesagt, überhaupt das, was eben meinen Wählern eine moralische Ohrfeige gegeben hat: Da kommen 64 oder 65 türkische Kurden nach Österreich, und zwar schmuggeln sie sich herein. Das heißt, sie beginnen ihre Karriere


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