Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 184

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Meine Eckpunkte in diesem Gesetz, das Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, hoffentlich heute mit sehr großer Mehrheit beschließen werden (Abg. Ing. Westentha­ler: Schaut nicht so aus!): Wer bei uns Schutz sucht und nachweislich verfolgt ist, er­hält diesen Schutz. Wer bei uns arbeiten will, muss sich aber um eine Arbeitserlaubnis nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz kümmern. Das hat mit Asyl rein gar nichts zu tun. Alle jene, die nur aus wirtschaftlichen Motiven Asyl sagen, werden keinen posi­tiven Asylbescheid bekommen.

Die Asylwerber hingegen müssen mitwirken, um rasche Entscheidungen zu erreichen, damit sie nicht ungerechtfertigt das Asylverfahren verschleppen, verzögern oder sich dem überhaupt entziehen. Daher Meldepflichten und Mitwirkungspflichten, und wer sei­ne Pflichten verletzt, der liefert einen Schubhaftgrund.

Auch der Trick, immer neue, mutwillige Asylanträge zu stellen, um die Abschiebung zu vereiteln, muss abgestellt werden. Niemand kann sich dem Vollzug der österreichi­schen Gesetze entziehen, und es ist unsere Aufgabe, den Vollzug effizient zu gestalten.

Wer negative Asylbescheide in Händen hat und ein Ausweisungsverfahren positiv ab­geschlossen hat, muss damit rechnen, dass er in sein Herkunftsland zurückgebracht wird.

Über einen Folgeantrag kann künftig auch trotz Abschiebung entschieden werden, weil diese Personen ja bereits ein rechtskräftiges Verfahren im Asylbereich durch alle Ins­tanzen beschieden bekommen haben. Daher ist es nicht gerechtfertigt, dass Folgean­träge die Abschiebung verhindern.

Für minderjährige Flüchtlinge braucht es besonderen Schutz. Es ist aber nicht gerecht­fertigt, dass immer mehr Personen uns falsche Angaben über ihr Alter machen. Gera­de der Fall des Inders, der in der Schubhaft verstorben ist, hat gezeigt: Er hat Asyl beantragt und behauptet, er wäre 17 Jahre alt. Die Gutachter haben ihm das auch bescheinigt. – Bei der Obduktion hat sich herausgestellt, er war 33 Jahre alt. (Abg. Ing. Westenthaler: Was sind das für Gutachter?)

Um da in Zukunft Sicherheit zu haben, gibt es auch die Möglichkeit, eine Altersfeststel­lung durch Handwurzel-Röntgen machen zu lassen. Die Expertin beim Hearing hat uns auf die Frage, welche Belastung denn so ein Röntgen darstellt, erläutert: in etwa die­selbe Belastung, wie wenn Sie eine Viertelstunde in der frischen Luft spazieren gehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist für eine gesicherte Altersfeststellung zumutbar!

Und wenn sich der Betreffende weigert, so eine Untersuchung machen zu lassen, dann wird er seine guten Gründe haben, aber das fließt dann in die Beweiswürdigung ein.

Ähnlich ist es bei falschen Angaben über die Familienverhältnisse. Bei ungesicherten Dokumenten, bei fälschlichen Ausweisen und bei keinen Belegen über die echte Fami­lieneigenschaft gibt es die Möglichkeit einer DNA-Analyse. Auch da: Wenn der Betref­fende eine DNA-Analyse verweigert, dann wird das in die Beweisführung einfließen und wird er die Benefizien von Familien-Privilegien nicht in Anspruch nehmen kön­nen – wenn keine sonstigen Beweise vorliegen.

Weiters wird vorgegangen gegen die Kriminellen, die sich unter den Schutz des Asyl­rechts stellen. Wer unter unserer Rechtsordnung Schutz sucht, muss diese Rechtsord­nung auch einhalten! Daher werden wir bei jenen, die bereits Asyl bekommen haben, aber ihre kriminelle Energie bei uns ausleben, die Asylgründe neuerlich hinterfragen – und, wenn sie nicht mehr gegeben sind, ihnen diese aberkennen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Im Wiederholungsfall!)

Gleichzeitig werden wir bei jenen, die während ihres Verfahrens ihre kriminelle Energie ausleben, beschleunigte Verfahren einleiten, damit die Asylverfahren gleichzeitig mit


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