Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 202

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Recht unzufrieden. Sie fürchtet sich, sie hat Angst, weil Sie nichts gegen die überbor­dende Kriminalität, die eindeutig mit dieser ungezügelten Zuwanderung zu tun hat, un­ternehmen.

Und, lieber Kollege Steinhauser, ein Wort an dich (Heiterkeit): Zum Unterschied von dir bin ich dort, wo es wirklich passiert, nämlich am Polizeikommissariat; so hat es früher geheißen, jetzt heißt es „Stadtleitstelle“. Und wenn man da in die Haftbücher hinein­schaut ... (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.) – Hör zu, damit auch du was weißt! (Heiterkeit bei der FPÖ.) In den Haftbüchern stehen die Nationalitäten drinnen, aber ich werde keine Namen nennen, damit Sie keine Beschwerde gegen mich ma­chen können – das tun Sie ja ohnehin gerne; ich erinnere an das Jahr 2000. Das habe ich mir ganz gut gemerkt.

Aber dennoch sage ich Ihnen, dass ein Großteil der Häftlinge Nicht-Österreicher sind, sondern Asylanten. Das ist die Wahrheit! Lassen Sie sich das von einem Polizisten sa­gen, der 32 Jahre im Funkwagen gesessen ist. Und jeder von der SPÖ, der will, sollte vielleicht bei der Frau Innenminister anfragen, ob er nicht doch einen halben Tag im Funkwagen mitfahren, im Rayon mitgehen kann, damit auch Sie wissen, wovon Sie re­den. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Plessl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.48.47

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Innen­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die heute zu behandelnde Regierungsvor­lage, die Novelle zum Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009, ermöglicht es uns, Ver­besserungen in unterschiedlichsten Rechtsmaterien umzusetzen. Mit dieser Novelle können wir notwendige Nachjustierungen vornehmen und auf aktuelle Gegebenheiten und Problembereiche eingehen.

Besonders wichtig sind die folgenden Punkte:

Erstens: Effizienzsteigerung fremdenrechtlicher Verfahren unter Wahrung aller rechts­staatlichen Garantien.

Zweitens: Umsetzung höchstgerichtlicher Rechtsprechungen sowie europarechtlicher Vorgaben und der Judikatur des EuGH.

Drittens: Bekämpfung von Problembereichen, zum Beispiel bei Folgeanträgen im Asyl­verfahren bei den sogenannten Dublin-Fällen sowie bei der Altersfeststellung von Asyl­werbern.

Gerade im Vollzug des Asyl- und Fremdenrechts stehen unsere engagierten Kollegin­nen und Kollegen im BMI, bei Polizei, Justizwache und Verwaltung täglich an vorders­ter Front. Daher möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Beamtinnen und Beamten für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr ambitioniertes tagtägliches En­gagement bedanken (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei der ÖVP), denn sie sind es, die bei jeder Amtshandlung mit neuen, individuellen Problemlagen zuallererst konfrontiert sind.

Handlungsbedarf bestand insbesondere bei Folgeanträgen, bei Dublin-Fällen und bei effektiven Sanktionsmöglichkeiten für straffällige AsylwerberInnen und Fremde. Denn eines ist klar: Recht muss Recht bleiben! Ein ordnungsgemäß abgewickeltes und rechtlich negativ entschiedenes Asylverfahren muss mit einer Rückführung des Frem­den einhergehen und abgeschlossen werden können.

 


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