Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 109

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von bisher maximal 36 Monate (längste Dauer KBG) einen Zuschuss von 181 Euro monatlich für nur mehr 12 Monate. Hier werden Einsparungen vor allem bei jenen vorgenommen, die auf jede zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Das Absenken der Zuverdienstgrenze, um überhaupt Anspruch auf die Beihilfe zu bekommen, ist vor allem für Alleinerziehende Elternteile ein Problem. Zwei Drittel aller BezieherInnen des Kinderbetreuungsgeldes nehmen die längste Variante in Anspruch (30+6 Monate). Monatlich bekommen sie demnach 436 Euro. Um den Beihilfen-Anspruch nicht zu verlieren, können sie künftig nur mehr geringfügig dazuverdienen. Einem Alleinerziehenden Elternteil stehen somit in der Langvariante 436 Euro Kin­derbetreuungsgeld, 357 Euro geringfügiger Verdienst sowie 180 Euro Beihilfe zur Verfügung. Das sind gesamt 973 Euro monatlich. Die Armutsgefährdungsschwelle für einen Erwachsenen und ein Kind liegt aktuell bei rund 1.245 Euro.

Alleinerziehende haben somit die Wahl zwischen einem Leben unter der Armutsgrenze trotz Beihilfe oder einer Berufstätigkeit die weit über die Geringfügigkeit hinaus geht, jedoch zu einem Verlust der Beihilfe führt.

Weiters laufen Alleinerziehende, die eine nicht ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person als der Kindsmutter oder dem Kindesvater eingehen, Gefahr die Beihilfe zu verlieren, weil das Einkommen des neuen Lebenspartners, obwohl dieser weder gegenüber dem Kind noch gegenüber der alleinstehenden Person unterhalts­pflichtig ist, in der Beihilfenberechnung herangezogen wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, der die Höhe der Grenzbeträge bei der Beihilfe dahingehend ändert, dass Familien ein Leben über der Armutsgefährdungsschwelle führen können.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Benach­teiligung von Alleinerziehenden

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (340 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinder­betreuungsgeldgesetz, das Väter-Karenzgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsge­setz 1984, das Angestelltengesetz 1921, das Gutsangestelltengesetz 1923, das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeits und Sozialgerichtsgesetz geändert werden

und über den Antrag 258/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze im Kinderbetreuungs­geldgesetz

 


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