Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 235

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20.05.41

Abgeordneter Erich Tadler (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Gleich im Voraus: Wir vom BZÖ werden diesem Abänderungs­antrag zum Artenhandelsgesetz unsere Zustimmung erteilen, nachdem dieser Antrag quasi als letzter Mohikaner aus dem letzten Umweltausschuss doch noch den Weg ins Plenum gefunden hat. Sieben verschiedene Anträge waren da auf der Tagesordnung, höchst interessante zum Klimaschutz, zur Photovoltaik et cetera pp. Sie landeten wie immer in der Vertagung.

Jetzt zu den Ausführungen der Kollegin Bayr. Das ist der schöne Artikel dazu. (Der Redner hält eine Zeitung in die Höhe.) „Kronen Zeitung“, unsere Schnüffelhunde, die gewisse Dinge, eben diese Wildkatze, erschnüffelt haben. Gott sei Dank ist das geschehen.

Der Traumurlaub unter Palmen kann bei der Heimkehr an der Flughafenzollbarriere einen unliebsam bleibenden Eindruck hinterlassen, meine sehr geehrten Damen und Herren, nämlich dann, wenn sich im Gepäck Mitbringsel befinden, deren Einfuhr strikt verboten ist. Es gibt keinen Touristen – keinen, Ernest (in Richtung des Abg. Windholz), und du weißt es, du schaust so –, der unbedingt wissen kann, was er alles mitbringen darf, kann und soll. Grundlage für das Aktivwerden der Zollbehörden ist das Washingtoner Artenschutzabkommen, zu dem sich Österreich bekennt. Diese Konvention schützt über 3 000 Tier- und 30 000 Pflanzenarten, die vom internationalen Handel bedroht sind.

Da geht es nicht nur um gefährdete und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzen­arten, sondern auch um den Handel mit tierischen Produkten, nämlich mit Kaviar. Manche reden auch von einer „Lex Kaviar“. Das Artenschutzabkommen, die Umset­zung der EU-Richtlinien und das Festschreiben in diesem Gesetz waren nicht nur notwendig, sondern sollen auch prophylaktisch, präventiv für die Zukunft wirken, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Unsere Zöllner sind sehr gut ausgebildete Beamte. Und ich bin mir sicher, dass profes­sionelle Schmuggler und Händler in Zukunft aufgrund dieses Gesetzes massiv zur Kasse gebeten werden.

Der Vollzug der europäischen Normen über den Artenhandel in Österreich litt bislang an der Umsetzung durch zwei verschiedene Behörden. Dieser Doppelgleisigkeit der Verwaltung wird nunmehr in diesem Gesetz Einhalt geboten. In Zeiten wie diesen, in denen Einsparungswille vorherrschen soll, ist das natürlich ein Fortschritt. Generell wurden die wichtigsten Strafbestimmungen vereinfacht und hinaufgesetzt, um so Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

Dieses Gesetz konzentriert nunmehr den Vollzug bei nur einer Behörde, dort, wo es auch hingehört, nämlich bei der Zollbehörde. Zudem berücksichtigt dieses Gesetz auch die neuen EU-Richtlinien, die eine Verschärfung der Kontrollen und einen höheren Strafrahmen bei Zuwiderhandeln gegen den Artenhandel vorsehen. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall beim BZÖ.)

20.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Brunner. 4 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


20.09.03

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Landwirt­schafts­minister! Hohes Haus! Ich denke, die wesentlichen Punkte zum Artenhandels­gesetz sind schon angeführt worden. Ich werde das jetzt nicht mehr wiederholen. Es ist klar, die EU ist der weltweit größte Importeur von Wildtieren und Pflanzen. Deswegen


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