Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 239

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Erledigung. Die Verfallsmöglichkeit nach § 17, Verjährung, ist geregelt. Und: Strafbar­keit selbst bei einem Versuch, was bei Zollvergehen ganz wichtig ist.

Diese raschen Verfahren sind insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich ja auch hin und wieder um lebende Tiere handelt, ausgesprochen wichtig.

Aus Sicht der Zollverwaltung. Wir sprechen hier von derzeit 100 Aufgriffen jährlich, was äußerst gering ist, denn die Dunkelziffer ist eine deutlich höhere. Da kann man sich die Frage stellen: Warum kommt es nicht zu noch mehr Aufgriffen, wenn es so eine hohe Dunkelziffer gibt? Da kommen wir jetzt zur Verantwortung des Finanzministeriums. Der Finanzminister mit seinen beiden Staatssekretären bringt es nicht zuwege, hier eine ordentliche Kontrolldichte zu schaffen.

Symptomatisch: Eine SPÖ-Abgeordnete, Frau Abgeordnete Bayr, verlangt hier den Einsatz spezieller Hunde mit einer eigenen Ausbildung, so wie es sie in Deutschland gibt. Ich kann Ihnen nur sagen, diesen Diensthund gibt es bereits. In Verantwortung eines schwarzen Ministers mit einem roten Staatssekretär werden die Dienst­hunde­führer aber dazu verdonnert, dass sie am Schalter sitzen und Mehrwertsteuerformulare abstempeln, sodass sie nicht zum Kontrollieren kommen. Also, Frau Abgeordnete, Sie sollten sich einmal auf den Weg zum Flughafen Wien-Schwechat machen und sich das anschauen, anstatt hier großartige Vorschläge in diese Richtung zu machen, dass man sich hier ein Beispiel an Frankfurt nehmen soll.

Die Beamten würden sich freuen, wenn sie endlich Unterstützung bekämen. Ich darf an dieser Stelle den Landwirtschaftsminister auffordern, mit den Leuten in Kontakt zu treten und von der bisher geübten Praxis des Ignorierens einmal abzuweichen. Sie ignorieren die Situation, die im Finanzministerium absolut bekannt ist. Unterstützen Sie jene, die vor Ort kontrollieren, dann werden Sie auch anständige Ergebnisse haben, und Sie tun der Sache auch etwas Gutes!

Ich sage Ihnen, Sie sollten gleich nach Beschluss dieses Gesetzes in einem anderen Bereich analog vorgehen. Wir haben einmal eine große Diskussion gehabt, was illegale Arzneiwareneinfuhren betrifft. Das Arzneiwarengesetz beinhaltet ebensolche Regelungen wie das Artenhandelsgesetz, nämlich Anzeigen an die Bezirkshauptmann­schaft, ewige Verfahren, von denen dann einige natürlich auch eingestellt werden. Das sollte ebenfalls alles konzentriert in die Hand der Zollbehörden kommen. Wir brauchen keine Zwei-Behörden-Zuständigkeit, hier ist eine Verfahrenskonzentration wesentlich. Ich darf Sie dringend ersuchen, sich dieses Themas anzunehmen.

Sie haben auch das Internet angesprochen. Es gibt hiefür eine Abteilung im Finanz­ministerium, aber der Versand per Post ruft auch nach einer höheren Kontrolldichte. Auch das haben Sie sträflichst vernachlässigt – also nicht Sie als Landwirtschafts­minis­ter, Verantwortung dafür trägt das Finanzministerium, wie immer. Die Schreibtischtäter des Finanzministeriums gehören jetzt schön langsam abgezogen, denn die sind mittler­weile Verhinderer einer anständigen Kontrolle durch die Zollorgane.

Ich darf Sie, Herr Minister, dringend ersuchen, dass Sie all diesen in meinem Debatten­beitrag genannten Verfehlungen persönlich nachgehen. Die Kollegen vor Ort würden sich sehr, sehr freuen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. 2 Minu­ten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


20.23.19

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Bundesminister! Ge­schätz­te Kolleginnen und Kollegen! Derzeit werden pro Jahr zirka hundert Verwal­tungsübertretungen nach dem Artenhandelsgesetz zur Anzeige gebracht. Ob das viel


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