ist oder wenig, das lasse ich im Raum stehen. Tatsache ist aber, und das haben viele meiner Vorredner Ihnen auch zur Kenntnis gebracht, dass die Doppelgleisigkeit bei der Zuständigkeit schuld daran sein könnte.
In Zukunft soll sich der Vollzug bei den Zollbehörden konzentrieren. Und ich glaube, eine klare Regelung der Zuständigkeit trägt sicherlich zur Verkürzung der Verfahrensdauer bei.
Warum ist die Verkürzung der Verfahrensdauer so wichtig? Wir haben schon gehört, es handelt sich in sehr vielen Fällen auch um lebende Tiere. Und wenn es um Rückführungen in das Heimatland geht, wo der Verbleib und die Haltung geregelt werden müssen, ist wirklich sicherzustellen, dass das möglichst artgerecht und schnell geschieht.
Zum Thema Touristen-Souvenirs. Hier ist sicherlich die vereinfachte Strafverfügung auch im Sinne der Betroffenen zu begrüßen.
Eines möchte ich schon auch festhalten: Umweltkriminalität – so auch der Handel mit bedrohten Arten – macht ein Handeln auf Gemeinschaftsebene notwendig. Somit wurden auch Anpassungen an neue Strafbestimmungen im Umweltrecht vorgenommen. Umweltschädigende Tätigkeiten gehören auch entsprechend bestraft, und das Artenhandelsgesetz ebnet den Weg dafür. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.24
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. 2 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.
20.25
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Im Hinblick auf unsere künftigen Generationen ist es nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern ein absolutes Muss, den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der gefährdeten Gattungen, einer strengen Überwachung zu unterziehen.
Derzeit sind die Überwachung und vor allem der Vollzug des Gesetzes sehr schwierig – wir haben es ja bereits von den Vorrednerinnen und Vorrednern gehört –, da eben zwei verschiedene Behörden damit befasst sind. Um dies zu optimieren und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, sieht dieses vorliegende und zu beschließende Artenhandelsgesetz nur mehr eine Zuständigkeitsbehörde, nämlich den Zoll, vor.
Für mich ist der steigende illegale Handel mit lebenden Exemplaren beziehungsweise mit Produkten tierischer oder pflanzlicher Herkunft außerordentlich besorgniserregend. Hier ist eine Anpassung an neue Bestimmungen im Umweltrecht unerlässlich.
Es ist auch eine erwiesene Tatsache, dass durch den explodierenden Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten auch deren Lebensräume gestört beziehungsweise zerstört werden. Das müssen wir verhindern. Daher sind eine effiziente Vorgangsweise bei Ahndungen und strengere Strafmaßnahmen unabdingbar.
Wir haben die Pflicht, unseren Nachkommen eine intakte Umwelt zu bewahren, das heißt, die Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu schützen.
Ich schließe nun mit einem gekürzten Zitat von Albert Einstein: Keine Tiere, keine Pflanzen, keine Menschen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. Ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.
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