Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 240

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ist oder wenig, das lasse ich im Raum stehen. Tatsache ist aber, und das haben viele meiner Vorredner Ihnen auch zur Kenntnis gebracht, dass die Doppelgleisigkeit bei der Zuständigkeit schuld daran sein könnte.

In Zukunft soll sich der Vollzug bei den Zollbehörden konzentrieren. Und ich glaube, eine klare Regelung der Zuständigkeit trägt sicherlich zur Verkürzung der Verfahrens­dauer bei.

Warum ist die Verkürzung der Verfahrensdauer so wichtig? Wir haben schon gehört, es handelt sich in sehr vielen Fällen auch um lebende Tiere. Und wenn es um Rück­führungen in das Heimatland geht, wo der Verbleib und die Haltung geregelt werden müssen, ist wirklich sicherzustellen, dass das möglichst artgerecht und schnell ge­schieht.

Zum Thema Touristen-Souvenirs. Hier ist sicherlich die vereinfachte Strafverfügung auch im Sinne der Betroffenen zu begrüßen.

Eines möchte ich schon auch festhalten: Umweltkriminalität – so auch der Handel mit bedrohten Arten – macht ein Handeln auf Gemeinschaftsebene notwendig. Somit wur­den auch Anpassungen an neue Strafbestimmungen im Umweltrecht vorge­nommen. Umweltschädigende Tätigkeiten gehören auch entsprechend bestraft, und das Arten­handelsgesetz ebnet den Weg dafür. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. 2 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


20.25.00

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Im Hinblick auf unsere künftigen Generationen ist es nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern ein absolutes Muss, den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der gefährdeten Gattungen, einer strengen Über­wachung zu unterziehen.

Derzeit sind die Überwachung und vor allem der Vollzug des Gesetzes sehr schwie­rig – wir haben es ja bereits von den Vorrednerinnen und Vorrednern gehört –, da eben zwei verschiedene Behörden damit befasst sind. Um dies zu optimieren und Doppel­gleisigkeiten zu vermeiden, sieht dieses vorliegende und zu beschließende Artenhan­delsgesetz nur mehr eine Zuständigkeitsbehörde, nämlich den Zoll, vor.

Für mich ist der steigende illegale Handel mit lebenden Exemplaren beziehungsweise mit Produkten tierischer oder pflanzlicher Herkunft außerordentlich besorgniserregend. Hier ist eine Anpassung an neue Bestimmungen im Umweltrecht unerlässlich.

Es ist auch eine erwiesene Tatsache, dass durch den explodierenden Handel mit wild­lebenden Tier- und Pflanzenarten auch deren Lebensräume gestört beziehungs­weise zerstört werden. Das müssen wir verhindern. Daher sind eine effiziente Vor­gangsweise bei Ahndungen und strengere Strafmaßnahmen unabdingbar.

Wir haben die Pflicht, unseren Nachkommen eine intakte Umwelt zu bewahren, das heißt, die Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu schützen.

Ich schließe nun mit einem gekürzten Zitat von Albert Einstein: Keine Tiere, keine Pflanzen, keine Menschen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. Eben­falls 2 Minuten. – Bitte.

 


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