Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 241

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20.26.50

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits durch meine Vor­redner richtig festgehalten wurde, soll heute dieses zur Beschlussfassung im Plenum vorliegende Artenhandelsgesetz die bisherigen Doppelgleisigkeiten und Unklarheiten innerhalb der nationalen Vollziehung beseitigen.

Die Auswertung der bisherigen Erfahrungen zeigt, dass Anzeige vornehmlich von Zoll­organen erstattet wurde. In Zukunft wird der Vollzug per Gesetz deshalb genau dort gebündelt, wo schon heute die höchsten Aufgriffsergebnisse erzielt werden, also bei Zoll- und Finanzstrafbehörden. Daher werden Export- und Importkontrollen, Inlands­kontrollen und Führung von Ermittlungsverfahren und verwaltungsbehördlichen Straf­ver­fahren bei einer Behörde konzentriert und somit die Effizienz der Verwaltung ge­steigert.

Weitere Verbesserungen zum Status quo:

Punkt eins: Die Möglichkeit, vereinfachte Strafverfügungen für geringfügige Vergehen zu verhängen, wird zweifellos zu einem nachhaltigen Lerneffekt bei den Schmugglern führen.

Punkt zwei: Effizienzsteigerung innerhalb der Behörde.

Punkt drei: Berücksichtigung der aktuellsten EU-Vorgaben.

Dieses Gesetz trägt somit aktiv dazu bei, die Qualität und Effizienz innerhalb der öster­reichischen Vollziehung zu steigern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP.)

20.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steier. Eben­falls 2 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


20.28.34

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Souvenirs und Schnäppchen aus Elfenbein, Reptil­leder oder Tropenholz werden von fast jedem Urlauber gern nach Hause gebracht. Dabei ist den TouristInnen in der Regel nicht immer bewusst, dass diese Produkte den strengen Einfuhrbestimmungen nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen unter­liegen. Diese Konvention schützt 3 000 Tier- und 30 000 Pflanzenarten, die vom inter­nationalen Handel bedroht sind.

In Österreich sind 2008 1 580 Aufgriffe nach den Artenschutzbestimmungen erfolgt.

Aus diesen Gründen beschließen wir heute diese Novelle zum Artenhandelsgesetz. Sie bringt durch die Konzentration des Vollzugs auf den Zoll unter anderem Verbes­serungen bei der Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten.

Meine geschätzten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einige Worte zum Inter­nethandel.

Dank moderner Technik ist es relativ einfach, über das Netz auch Produkte gemacht aus bedrohten Arten zu kaufen. Natürlich ist auch hier zwischen jenen KäuferInnen zu unterscheiden, die gewerblich ganz bewusst den Vorteil hoher Anonymität beim Kauf illegaler Exemplare nutzen, und jenen, die unwissentlich artengeschützte Produkte erwerben.

 


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