der Steuerreform, der Konjunkturpakete und der beiden Arbeitsmarktpakete unseres Sozialministers es gelungen ist, mehr als 95 000 Menschen in Beschäftigung zu halten beziehungsweise die Beschäftigung zu sichern.
Zum Tagesordnungspunkt 20, Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt, auch nur zur Erinnerung: Die Bundesregierung hat ihr Recht betreffend Beitrittsvertrag von Athen in Anspruch genommen, das heißt, die Maximalfrist der Übergangsregelung ist somit bis 30. April 2011 ausgeschöpft beziehungsweise verlängert worden, und weitere Übergangsregelungen werden konsequent genützt, um den Arbeitsmarktzugang dementsprechend zu steuern.
Auch in den schwierigen Bereichen und Sektoren, wie zum Beispiel im Bereich der Niedriglöhne, ist die Zulassung weiterhin eingeschränkt. Die Übergangsfristen für Rumänien und Bulgarien wurden im Dezember 2008 zunächst um die zweite Phase bis Ende 2011 verlängert.
Nun aber zum Tagesordnungspunkt 21, Maßnahmen zur heimischen Bauwirtschaft. Verstärkte Kontrollen sind hier gefordert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, je mehr Kontrollen, umso fairer der Wettbewerb für die Unternehmen, aber auch für die Arbeitnehmer. Tatsache ist, dass organisierte Schwarzarbeit zu Preisdumping führt. Preisdumping führt zu Lohndumping, Lohndumping ist der erste Schritt für weniger Einkommen und somit auch der erste Schritt in eine Schuldenfalle. Der nächste Schritt ist langfristige Arbeitslosigkeit, auch am Bau, die aufgrund des niedrigen Einkommens in die Armut führt.
Deswegen bedanke ich mich bei der Bundesregierung, bei unserem Sozialminister recht herzlich für jene Maßnahmen, welche bis dato für einen fairen Wettbewerb eingefordert worden sind. Hier die Behauptung aufzustellen, es ist nichts passiert, ist einfach falsch. Ich erinnere, dass in den letzten drei Jahren so viele Dinge eingeführt worden sind, gerade für die Bauwirtschaft, wie noch nie zuvor, wenn es darum geht, einen fairen Wettbewerb zu erhalten.
Einige Beispiele: Die Aufstockung der KIAB-Mitarbeiter bis jetzt auf 310 Mitarbeiter und auch zukünftig um plus 7 Prozent auf 329 Mitarbeiter. Auch die Aufsichtsbehörde des Sozialministeriums hat die Aufstockung von Beitragsprüfern bei den Gebietskrankenkassen genehmigt, und sie hat auch drei Forderungen der Bausozialpartner aufgenommen und auch bereits umgesetzt.
Ich darf erwähnen die Anmeldung vor Arbeitsbeginn mit 1. Jänner 2008, das Inkrafttreten der Auftraggeberhaftung mit 1. September 2009 und letztendlich auch den Beschluss zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz-Novelle, wodurch die BUAK nun österreichweit Kontrollen durchführen kann und auch durchführen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind Maßnahmen und Instrumente, welche zur Erreichung eines fairen Wettbewerbs in der Bauwirtschaft wichtig und richtig sind.
Zum Entschließungsantrag der FPÖ: Es tut mir leid, dass es hier keine gemeinsame Vorgangsweise gibt. Seit dem Jahr 2006 bin ich in diesem Hohen Haus, und bei allen Maßnahmen, die das Wohl der Bauwirtschaft und der Bauarbeiter betreffen, ist es bisher gelungen, einstimmige Beschlüsse zu fassen. Deswegen tut es mir leid, dass es nicht zustande gekommen ist, diesen Entschließungsantrag zurückzuziehen und in Form eines Selbständigen Antrages den Inhalt dieses Antrages, der durchaus viele interessante Aspekte hat, im Finanzausschuss neu zu beraten. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer.)
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