Daher müssen wir sorgsam mit diesem Instrument umgehen! (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner.) – Es ist nicht nur ein Einzelfall!
Frau Bundesministerin, ich unterscheide jetzt: Das Justizministerium funktioniert, deckt ja auch immer wieder auf – leider Gottes sehr oft von der politischen Linken auch in Zweifel gezogen! Ich wünsche mir keine weisungsfrei gestellte Staatsanwaltschaft, insbesondere im Lichte der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses will ich das nicht.
Die im Ministerium verantwortlichen Stellen haben ja grosso modo funktioniert, wenn man ihnen die Möglichkeit dazu gegeben hat. Aber sich wenn ein Oberstaatsanwalt, der durch die Reformen der Frau Bundesministerin Berger Geschäftsordnungseinteilungsautonomie und Personalautonomie bekommen hat, dem jeder Akt vorgelegt werden muss, wenn es darum geht, Fälle von politischen Mandataren in der politischen Sektion zu verfolgen oder zu behandeln, dann hinstellt und sagt: Na ja, wir haben zu wenig Personal, es sind junge und unerfahrene Staatsanwälte darunter, und da sind eben Fehler passiert!, dann muss ich sagen: Wer hat ihn denn daran gehindert, seine Möglichkeiten wahrzunehmen?
Wer hat ihn zum Beispiel daran gehindert, dort erfahrene Leute hinzusetzen? Das liegt in seiner Kompetenz – und da hat die Oberstaatsanwaltschaft versagt! Und wer hat ihn daran gehindert, den ihm vorgelegten Akten entsprechend seine Möglichkeiten wahrzunehmen? Auch da hat man versagt.
Wenn Sie einen Pressesprecher in der Oberstaatsanwaltschaft haben, der permanent die Öffentlichkeit falsch informiert, wenn es um politische Mandatare oder um verschiedene prominente Leute geht, indem dieser ganz einfach Dinge verschweigt oder zynisch Falsches behauptet, dann muss ich sagen: Von einem Organ der Rechtspflege, auch wenn er Pressesprecher und Leitender Staatsanwalt ist – und Sie haben ja gesagt, die Staatsanwälte stehen in der Verfassung und sind Organe der Rechtspflege –, erwarte ich mir, dass er die Öffentlichkeit wahrheitsgetreu informiert. Doch das ist nicht passiert! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
Dann stellt sich schon die Frage: Was macht denn die Frau Bundesministerin dagegen?
Der „Parlamentarismus neu“ wurde ja heute vom Klubobmann Cap neu definiert. Er gesteht uns die Rechte zu, die wir haben. – Na hurra! Will er uns die vielleicht nehmen? (Abg. Neubauer: Danke!) Danke, lieber Herr Cap! Danke, das ist wirklich „toll“! (Abg. Mag. Gaßner: Aber bitte!)
Wenn aus dem Justizministerium dann Akten eingesehen werden und Ihnen der Bericht auf dem Tisch liegt, Frau Bundesministerin, und zwar in einem speziellen Fall, der auch Untersuchungsgegenstand ist, wo das Justizministerium Ihnen empfiehlt und sagt – ich zitiere –:
„Ich meine daher, dass wir uns nicht der Peinlichkeit stellen müssen, dass die Staatsanwaltschaft vorgeblich nicht erkannt hat, dass es sich um einen Abgeordneten handelt. Wir sollten auch nicht in jedem Fall die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft verteidigen. Ich wäre daher dafür, mit offenen Karten zu spielen und klar zum Ausdruck zu bringen, dass die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft nicht der Sach- und Rechtslage entsprochen hat“, dann müssen Sie doch etwas tun. Aber da haben Sie nicht viel getan. – Das ist nur eines von vielen Beispielen, die im Untersuchungsausschuss zutage gefördert worden sind.
Wir haben in Wirklichkeit eine Regierungskrise, die heute heruntergebrochen wird – auch von der Regierung, von der Regierungsmehrheit – auf eine parlamentarische Krise. Man versucht, das in diese Richtung zu lenken. Wir haben keine parlamentarische Krise, wir können uns durchaus mehr Selbständigkeit zutrauen und uns hier auflehnen, wenn die Regierung beziehungsweise die Regierungsmehrheit glaubt, uns hier in Geiselhaft nehmen zu müssen.
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