Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 50

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lungsbehörde keinen Hinweis auf Amtsmissbrauch, auf Machtmissbrauch bei der Pos­tenbesetzung gefunden hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Kommen Sie lieber in den Un­tersuchungsausschuss, bevor Sie hier schwadronieren!) Alle untersuchten Dienstpos­tenbesetzungen wurden aufgrund der geeigneten Qualifikation der jeweiligen Bewerber getätigt, und daher wurde dieses Verfahren auch eingestellt.

Sprechen Sie nicht von Machtmissbrauch, wo keiner stattgefunden hat! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Petzner: Sie sind selber der lebendige Amtsmissbrauch! – Abg. Ing. Wes­tenthaler: Sie sind der fleischgewordene Amtsmissbrauch!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Februar 2004 hier im Hohen Haus die Strafprozessordnung beschlossen, und mit 1. Jänner 2008 ist sie in Kraft ge­treten und hat eine neue Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei gebracht. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung ÖVP –: Eure Spitzel gegen die Opposition loslassen, das könnt ihr!) Heute, ungefähr zwei Jahre danach, wissen wir, wo dieses neue Sys­tem gut funktioniert, wir wissen aber auch, dass wir noch die Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden weiter intensivieren müssen.

Ich begrüße daher den Entschließungsantrag, der im Hinblick auf die neue Strafpro­zessreform eine Evaluierung vorsieht und dass man sich anschaut, wo wir Verbesse­rungsbedarf haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Eines ist aber klar: Nicht ich, sondern der Rechtsstaat fordert es, dass Kriminelle ver­folgt werden. (Abg. Dr. Pilz: Fekter ist die Schutzpatronin der Einbrecher! Die Schutz­patronin des Amtsmissbrauchs!) Wer straffällig ist, muss bestraft werden, und aus die­sem Grund gilt für Justiz und Polizei, dass wir Hand in Hand für die Sicherheit in unse­rem Land arbeiten. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pilz.) Die Justiz ist Herrin des Verfahrens, die Akten werden unter Federführung der Justiz behandelt, und die Jus­tiz, die Staatsanwaltschaft erteilt die Ermittlungsaufträge an die Polizei. (Abg. Dr. Pilz: Kommen Sie in den Ausschuss!)

Ein Beispiel für diese Zusammenarbeit sind DNA-Analysen und Gutachten: Die Aufträ­ge dazu fallen sowohl in den Aufgabenbereich der Sicherheit als auch in den Aufga­benbereich der Justizbehörden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist wenig bekannt, dass Österreich die fünftgrößte DNA-Datenbank der Welt besitzt und dass wir bereits 12 000 DNA-Analy­sen von Straftätern und 10 000 DNA-Spurenanalysen haben. Allein in Wien wurden im Jahr 2008 4 287 Straftäter-DNA-Profile erstellt und 3 490 DNA-Spurenanalysen beauf­tragt. (Abg. Mag. Kogler – neben den Bankreihen der Grünen stehend –: Das hat ja mit der Anfrage überhaupt nichts zu tun! Jetzt reichts aber! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Meine sehr verehrten Damen! Hören Sie zu, damit Sie erkennen, wie die Zusammen­arbeit ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin! Herr Abgeordneter Pilz! (Abg. Mag. Kogler: Missbrauch des Parlaments! – Zwischenruf des Abg. Ing. Westen­thaler.) – Herr Abgeordneter Kogler! Erstens: Zwischenrufe, diese Vereinbarung gilt bis heute, werden nicht toleriert, wenn sie nicht vom Platz aus vorgenommen werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Es gibt keine Vereinbarungen mehr! – Neuerlicher Zwischen­ruf des Abg. Mag. Kogler.) – Nein, Sie stehen und sind nicht auf Ihrem Platz.

Punkt Nummer zwei: Die Frau Bundesministerin hat per Geschäftsordnung das Recht zu reden – 10 Minuten, ganz genau. (Abg. Mag. Kogler: Aber zum Gegenstand! – Weitere Zwischenrufe bei BZÖ und Grünen.) Daher ist die Frau Bundesministerin am Wort; natürlich zum Gegenstand, zur Dringlichen Anfrage. – Bitte. (Abg. Strache: Das ist ein Missbrauch!)

 


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